Mittwoch, 24. April 2024
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Überlastung in der Polizei Berlin

Aktuelle Prüfungen:
Überlastung in der Polizei Berlin

Gebäude des Polizeipräsidiums (LKA)

Die Polizei Berlin und vor allem die Polizeiführung und die Führung des Landeskriminalamtes stehen unter Druck. Grund ist der Fall Amri und das Bekanntwerden von „Überlastungsanzeigen“ ermittlungsführender LKA-Beamter. Ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus untersucht die Vorgänge.

Die Redaktion dokumentiert hier eine Pressemeldung der Polizei Berlin im Wortlaut.


Aktuelle Prüfungen: Überlastung in der Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 26.01.2018
Tempelhof-Schöneberg

Nr. 0228
„Aufgrund aktueller Anfragen verschiedener Medien laufen derzeit in der Polizei Berlin intensive weitere Prüfungen zur Thematik „Überlastungsanzeigen“, die bis auf weiteres andauern.

Bislang (Stand: 26. Januar 2018) sind aus dem Bereich Islamismus-Bekämpfung (LKA 54) für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum 31. Januar 2017 neben der bereits bekannten Meldung aus dem LKA 541 vom 12. Oktober 2015 zwei weitere Überlastungsanzeigen aus einem anderen Kommissariat des LKA 54 festgestellt worden, die mit dem Datum vom 28. Januar 2015 beziehungsweise 28. Januar 2016 versehen sind.

Da es derzeit keine verbindliche Definition und keinen einheitlichen Umgang mit so genannten Überlastungsanzeigen gibt, kann keine valide Aussage getroffen werden, in welchen Dienstbereichen und in welchem Umfang von diesem Instrument in der Vergangenheit Gebrauch gemacht worden ist.
Bekannt ist, dass auch andere Dienststellen in der Polizei Berlin außerhalb des Polizeilichen Staatsschutzes Überlastungsanzeigen in vergleichbarer Form formuliert haben.

Es ist originäre Aufgabe der verantwortlichen Führungskräfte einer Behörde, Überlastungen zu erkennen und darauf zu reagieren. Der Umgang mit erkannter Überlastung erfordert differenzierte Prüfungen und beinhaltet unterschiedliche Lösungsansätze, die hier beispielhaft genannt werden:

  • Priorisierung von Aufgaben und notwendigen Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz
  • Umverteilen von Personal im eigenen Verantwortungsbereich
  • Personalforderungen in Richtung anderer Dienstbereiche
  • Jährliche Dienstkräfteanmeldung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen

In den Jahren 2015 bis 2017 wurden im Hinblick auf den islamistischen Terrorismus im LKA Berlin konkrete personelle Entscheidungen getroffen und umgesetzt, um der gewachsenen Bedeutung des Phänomens zu begegnen und um für die enorm gestiegenen Anforderungen gewappnet zu sein. 2015 erfolgte im LKA Berlin die Priorisierung des Phänomens „Terrorismus“ vor dem Hintergrund der Anschläge in Westeuropa (Paris u.a.), nachdem das LKA 5 bereits zuvor als Folge der Erkenntnisse aus der Mordserie des NSU personell verstärkt worden war. Stellenzuweisungen für das zuständige Dezernat 54 wurden in diesem Zusammenhang beschlossen, um ein zusätzliches Islamismus-Kommissariat gründen zu können. Bereits 2015 war ein Personalgewinnungsverfahren (20 Mitarbeitende für das LKA 5) durchgeführt worden, in dessen Ergebnis sieben Dienstkräfte für das LKA 54 gewonnen werden konnten.

Angesichts der aktuellen Situation wird in der Führungsbesprechung der Behördenleitung die Thematik „Überlastungsanzeigen“ mit höchster Priorität am 30. Januar 2018 mit den Führungskräften der Leitungsebene der Ämter und Direktionen der Polizei Berlin thematisiert, um alle relevanten Aspekte zum Verfahren und zum Umgang mit derartigen Meldungen zu erörtern.


Kommentar: Der Fall Amri hat nicht nur schonungslos Schwächen in der Terrorabwehr und Gefährderüberwachung zwischen den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin, sondern auch von Bundesbehörden und gemeinsamen Terrorabwehrzentrum offen gelegt. Die größten Schwächen bestehen dabei in der „digitalen Arbeitsteilung“, die zwischen verteilten Zuständigkeiten und verteilten Datenhaltungen aufrecht zu erhalten ist.

Für die ermittelnden und observierenden Beamten ergeben sich bei aktiver Tatverschleierung der Täter nahezu unlösbare Bewertungs- und Beurteilungsprobleme, da eine zeitnahe Auswertung digitaler Quellen kaum durchführbar ist.

Aus systemanalytischer Sicht sind grundlegende Erkenntnisprobleme in der Polizeiarbeit erkennbar, die auch bei besserer Führung und Ausstattung nicht behebbar sind, etwa weil Smartphones nicht permanent überwacht werden können, und sich Erkenntnisse erst aus nachträglichen Zusammenfügen von Informationen aus sehr unterschiedlichen Quellen ableiten lassen.

Um eine Überforderung der Polizei abzuwenden, führt wohl kein Weg daran vorbei, die Mobilität von potentiellen Gefährdern möglichst früzeitig zu beschränken, etwa durch Melde- und Wohnsitzauflagen und Residénzpflicht.

Eine weitere Bewertung und Kommentierung wird bis zur Vorlage des Bericht des Untersuchungsausschuß abgewartet. Eine Bewertung von Personen wird nicht vorgenommen, weil dies Aufgabe interner Ermittlungen ist.