Freitag, 29. März 2024
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Bilanz der Schwerpunktaktion „Radfahrunfälle“

Klassischer Abbiegeunfall

Vom 9. bis zum 20. April 2018 hat die Polizei Berlin im gesamten Stadtgebiet gezielte Kontrollen zum Schutz von Radfahrenden an verkehrsreichen und unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren galt der Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung den rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugführenden gegenüber den geradeaus fahrenden Radfahrenden.

Häufig tödlich für Rafahrende: Abbiegeunfälle

Viel zu häufig muss tagtäglich beobachtet werden, wie unaufmerksame Kraftfahrende ihrer Rückschaupflicht nur ungenügend nachkommen und deshalb den Vorrang der Radfahrenden missachten. Im vergangenen Jahr hatten sich in Berlin 874 solcher Rechtsabbiegeunfälle ereignet, dabei wurden vier Radfahrende getötet, 53 schwer- und 657 leicht verletzt.

Erste Aktionswoche: Einstimmung der Verkehrsteilnehmer

In der ersten Aktionswoche stand die präventive Sensibilisierung und Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund.
Unter Einbeziehung der Verkehrssicherheitsberatenden der Polizeiabschnitte wurden zum Teil an eigenen Infoständen intensive Informationsgespräche geführt, Flyer mit Rechts- und Verhaltenshinweisen verteilt, mit ausgelegten Planen oder Sprühkreide auf der Fahrbahn in anschaulicher Weise die besonderen Gefahren des so genannten Toten Winkels aufgezeigt und in Lkw die Spiegeleinstellungen und die freie Sicht durch die Fahrzeugfenster nach außen überprüft. Auch Fahrradcodierungen sind im Verlauf dieser Einsätze angeboten worden und an real verunfallten Fahrradwracks wurde die Verletzlichkeit dieses „schwachen“ Verkehrsmittels demonstriert.

Auch die so genannten „Dooring-Unfälle“ durch unachtsames Öffnen von Fahrzeugtüren sind mit geeigneten Informationsmaterialien thematisiert worden. Insgesamt wurden 132 solcher Präventionseinsätze durchgeführt.

Zweite Aktionswoche: Kontrolle und Ahndung von Verstößen

In der zweiten Woche folgten dann überwiegend an denselben Örtlichkeiten gezielte Verkehrskontrollen zur Ahndung der typischen Fehlverhaltensweisen in Kreuzungsbereichen. Insgesamt wurden dabei 2.505 Kraftfahrende nach einem Fehlverhalten angehalten. In 1.913 Fällen waren die Verstöße so eindeutig oder gravierend, dass Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden mussten. Neben 418 Abbiegeverstößen und 179 Rotlichtmissachtungen wurden auch verbotene Handynutzung, Missachtung der Gurtpflicht, Nichtbetätigen des Blinkers und weitere Verstöße angezeigt. Selbstverständlich wurden aber auch die Radfahrenden in ihrem Verhalten überwacht. Die überwiegend als zivile Beobachtungsposten eingesetzten Polizisten verschlossen insbesondere dann nicht die Augen, wenn die Radfahrenden noch bei rotem Ampellicht in Kreuzungsbereiche einfuhren oder verkehrswidrig Gehwege nutzten. Insgesamt wurden gegen sie 850 Anzeigen gefertigt (darunter 482 x Rotlicht und 265 x Gehwegfahren).

Polizei Berlin mit dem Ergebnis noch unzufrieden

Insgesamt zeigen die konkreten Kontrollerfahrungen und die täglichen polizeilichen Beobachtungen die Notwendigkeit auf, auch künftig hier einen Überwachungsschwerpunkt zu setzen. An vielen Kontrollorten war die Feststellung erschreckend, wie sorglos und leichtfertig Radfahrende die Fahrbahn selbst unmittelbar vor abbiegenden Lkw queren – in Anbetracht der hohen Selbstgefährdung
mehr als unverständlich.

Die Polizei Berlin rät deshalb eindringlich, sich an Kreuzungen und Einmündungen besonders sensibel zu verhalten, möglichst Blickkontakt zu den Abbiegenden aufzunehmen, das stark eingeschränkte Sichtfeld bei Lkw zu berücksichtigen und im Zweifelsfall lieber auf den eigenen Vorrang zu verzichten.

Autofahrende sollten bereits vor dem Abbiegen aufmerksam auf den Radfahrverkehr achten und im Moment des Abbiegens bremsbereit und Rückschau halten.

m/s