Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen wird eingerichtet
Bereits im Jahr 2011 haben sich der Bund und die Länder auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in 9 Sektoren verständigt. Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen in Krisen und bei Anschlagsdrohungen dar. Im Zuge der Novellierung des BSIG im Jahr
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