Donnerstag, 28. März 2024
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EU-Datenschutzgrundverordnung bis 25.5.2018 umsetzen!

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinchaft im Mai 2016 veröffentlicht (ABl. EU 4. Mai 2016 L 119 S.) und trat am 24. Mai 2016 in Kraft. Ein wichtiges Stichtagsdatum liegt noch vor uns: die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-SGVO) ist ab 25. Mai 2018 im vollen Umfang anzuwenden.

Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU vom 30. Juni 2017 wurde zuvor unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst.

Damit tritt europaweit ein völlig neues EU-Datenschutz-Regime in Kraft, das die Mitgliedstaaten bindet. Durch Rechtsvorschriften wird das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang (Art. 88 der Verordnung) gebracht.

Für Unternehmen wird nun die Zeit zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen sehr knapp! Deshalb wurden hier wichtige Arbeitshilfen zusammen gestellt, die viel Nerven und Zeit sparen helfen

99 Artikel in elf Kapiteln

Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln und ist mit über 173 Erwägungsgründen ein umfassendes und komplexes Regelungswerk, das eine Mischung aus EU-Richtlinie und Gesetz

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat eine gute digitale Übersicht über die Textfassung erstellt, die interaktiv bedient werden kann.

Leitlinien & Kurzpapiere der Datenschutzbehörden

Eine besonders wertvolle Information ist die Sammlung von „Leitlinien & Kurzpapiere der Datenschutzbehörden„, die alle wichtigen Praxisthemen im Betrieb abhandelt.

So sind hier die alle Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu finden, ein unabhängiges Gremium der Europäischen Kommission. Seit 2016 veröffentlicht die Gruppe regelmäßig Leitlinien zu Fragen der Auslegung einzelner Regelungsbereiche der DSGVO. Ab Geltung der DSGVO wird der neu einzurichtende „Europäische Datenschutzausschuss“ diese Aufgabe gemäß Art. 68 DSGVO übernehmen.
Ferner sind hier die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz zu finden. Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) veröffentlicht jewweils eigene Auslegungschriften zur DSGVO.

Ferner sind hier die Publikationen anderer Datenschutzaufsichtsbehörden und der Bayerischen Datenschutzaufsicht zu finden.

Präsentationen und Muster

Die Präsentationen aus der BVDW-Datenschutzroadshow und Mustertexte zum Praxisleitfaden sind hier ebenfalls aufgeführt und dürften jedem betriebslichen Datenschutzbeauftragen viel Arbeit ersparen.

Damit kann schnell einen Struktur in jedem Betrieb geschaffen werden, um den wichtigsten Anforderungen zu entsprechen:

1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
2. Datenschutz-Folgenabschätzung
3. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
4. Datenschutzerklärungen für Online-Shops
5. Meldung von Datenschutzverletzungen
6. Präsentationen der BVDW Roadshow Datenschutz 2016

IHK-Berlin und andere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

Die IHK-Berlin hat einen eigenen Themenbereich „Die europäische Datenschutzgrundverordnung“ eingerichtet, in dem wichtige Grundinformationen vermittelt werden.

Viele andere Industrie- und Handelskammern haben eigene Informationen auf ihren Internetseiten in unterchiedlicher Qualität bereit gestellt.

Die Zeit für die Umsetzung der EU-DSGVO im Betrieb ist knapp!

Die beste Arbeitshilfe kommt aus Bayern! Wer seinen Betrieb und seine IT noch nicht für den 25.5.2018 fit gemacht hat, muss sich beeilen – und braucht eine schnelle Hilfe!

Unternehmen können mithilfes dieses interaktiven Online-Tests des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ermitteln, wie weit sie mit der internen Umsetzung der DSGVO gekommen sind und an welchen Stellen nachgebessert werden sollte. Eine Checkliste als pdf-Dokument ist ebenfalls verfügbar.

Mit diesem ersten Informationen sollte es gelingen, in die recht komplexe Materien einzusteigen, ohne gleich Fachanwälte und externe Consultants mit den ordnenden Grundaufgaben zu belasten. Die später rechtssichere Ausgestaltung von Impressum, Disclaimern und Opt-In-Feldern, sowie Anmelde- und Kontakt-Feldern in Internetseiten erfordert in jedem Fall eine unabhängige Rechtsberatung und Hilfestellung von Medien- und Datenschutz-Experten.

m/s