Freitag, 29. März 2024
Home > Berlin > Wasserschutzpolizeien mit länderübergreifenden Kontrollen

Wasserschutzpolizeien mit länderübergreifenden Kontrollen

Binnenschiff auf dem Teltowkanal

Nicht nur auf Straßen, auch auf Wasserstraßen gelten Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen, deren Einhaltung Sicherheit und Umweltschutz geschuldet sind. Auch die „Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ muss gesichert werden – die Wasserschutzpolizei wacht damit über die Einhaltung vieler Gesetz und Vorschriften auf den Binnengewässern.

Schwerpunktkontrollen über Himmelfahrt und Pfingsten

Vom 25. Mai bis zum 5. Juni 2017 führten die Wasserschutzpolizeien in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche Schwerpunktkontrollen der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern durch.

Als oberstes Ziel der Kontrollen zwischen Himmelfahrt und Pfingsten galt wie in den vergangenen Jahren die Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowohl der Freizeit- als auch der Berufsschifffahrt.

In diesem Jahr lagen die Schwerpunkte neben der Überprüfung der Befähigung und Ausrüstung insbesondere auf der Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsvorschriften auf Bundes- und Landeswasserstraßen.
An den Feiertagen wurde besonders auf die Einhaltung des Alkohol- und Drogenverbotes und die Einhaltung der Tempolimits geachtet.

Umfangreiche Bilanz

Die Wasserschutzpolizeien der Länder kontrollierten insgesamt 4.864 Fahrzeuge (davon 683 in Berlin). 4.507 (608) Fahrzeuge der Sportschifffahrt waren darunter, 216 (75) der Berufsschifffahrt sowie 141 (0) sonstige Fahrzeuge (schwimmende Geräte, Spreewaldkähne, Tretboote etc.).

Von den Kolleginnen und Kollegen wurden 372 (95) Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 14 (0) Strafanzeigen gefertigt sowie 700 (76) Verwarnungen mit Verwarnungsgeld erhoben.

Alkohol am Ruder

Für die länderübergreifenden Kontrollen kann festgestellt werden, dass insgesamt 33 Bootsführer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke standen und nun einem Bußgeld- bzw. Strafverfahren entgegen sehen. Ein Sportbootführer wurde mit 3,10 Promille Alkohol im Blut festgestellt, ein weiterer mit 1,80 Promille. Darüber hinaus stand ein Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel, zweimal wurde der Besitz von Betäubungsmitteln geahndet.
In Berlin konnten keine alkoholisierten oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehende Bootsführer festgestellt werden.
In diesem Jahr lagen die meisten Verstöße im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen- und der Sportbootvermietungsordnung Binnen.

Notwendigkeit der Kontrollen bestätigt

Die Vielzahl an Feststellungen zeigt, dass eine solche Schwerpunktaktion wichtig ist, nicht nur im Hinblick auf Ahndung von Verstößen sondern in erster Linie, um alle Wassersportler bezüglich der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu sensibilisieren.

aus: Polizeibericht Berlin | 7.6.2017

m/s