Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ des Bundes tritt am heutigen Tag in Kraft. Kern des Gesetzes, welches das Baugesetzbuch (BauGB) ändert, sind die Regelungen zum sogenannten „Bau-Turbo“, mit dem der Bau von Wohnungen und Wohngebäuden vereinfacht und beschleunigt werden soll.
Kern des Bau-Turbos sind die folgenden drei Vorschriften:
• Erweiterung von Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen nach § 31 Abs. 3 BauGB für den Wohnungsbau
• Erweiterung der Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügen in die nähere Umgebung zugunsten des Neubaus von Wohngebäuden nach § 34 Abs. 3b BauGB
• generelle Abweichungsmöglichkeiten von den Vorschriften des BauGB zugunsten des Wohnungsneubaus und der zugehörigen sozialen Infrastruktureinrichtungen nach § 246e BauGB
Für die Anwendung dieser Befreiungs- oder Abweichungsmöglichkeiten ist stets eine Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung dieser Zustimmung ergibt sich für Berlin aus § 1 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB).
Um die Anwendung in der Berliner Praxis zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Leitfaden erstellt, der die Abläufe und Anforderungen des Bauturbos erläutert und den genehmigenden Stellen sowie den Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern Hinweise gibt, wie z. B. öffentliche Belange und nachbarliche Interessen zu berücksichtigen sind. Hierdurch soll eine berlinweit einheitliche Anwendung des Bau-Turbos erreicht werden.
Weitere Informationen:
Leitfaden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Arbeitshilfen – Berlin.de
Public Media | Public Media in Berlin! — Die größte Innovation im Journalismus — aktuell an 365 Tagen im Jahr! Lokale & globale Sichtbarkeit. Keine Abo-Paywalls, keine Leser-Logins. Lesen & Schreiben – Neue digitale Rechte, Autor- & Medienformate mit Sichtbarkeit für alle Bürger & Gäste Berlins.
info@anzeigio.de
*) effektives Startup-Marketing ab 1€/Quadratkilometer/M
