Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr
In Berlin ist das Mitführen von Messern aller Art verboten. Verboten sind nun auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Für Fälle eines berechtigten Interesses sind in der Rechtsverordnung Ausnahmen formuliert, zum Beispiel
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