Neuer berlinpass kann ab dem 1. Februar schriftlich beantragt werden
Ab dem 1. Februar 2021 können Personen, die staatliche Unterstützung erhalten, bei den Bürgerämtern in ihren Bezirken einen neuen berlinpass beantragen. Anspruchsberechtigte und LeistungsbewilligungDas betrifft Personen, die folgende Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen nach
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