Donnerstag, 01. Mai 2025
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Die Fahrstuhl-Lücke im Millieuschutz

Bad Design: Luxus oder Standard

Die Modernisierung und energetische Sanierung von Berliner Gründerzeitaltbauten in Millieuschutzgebieten ist immer wieder hoch umstritten, weil die spätere Miethöhe nach einer Sanierung viele Mieter überfordert. Hauptstreitpunkt sind Modernisierungskostenumlagen nach § 559 BGB, und die Frage der Angemessenheit der Modernisierungsaufwendungen.

Zwar schützen städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (auch Milieuschutz genannt) vor gravierenden Veränderungen, und sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten, um negative städtebauliche Auswirkungen zu verhindern.

Doch es gibt Lücken, mit denen findige Bauherren, Vermieter und Investoren den Millieuschutz aushebeln und vor Gericht auch obsiegen können, um aus kleinen Wohnungen größere Wohnungen mit größeren Bädern zu machen.

In Prenzlauer Berg ist dazu die „Fahrstuhllücke“ genutzt worden, um die Beschränkungen des Millieuschutz mit Bestandveränderungen und dem Verbot von Grundriß-Veränderungen auszuhebeln.

Wie sehr dabei das Schicksal der Mieter von der Frage abhängt, ob ein Fahrstuhl im Gebäude, oder am Gebäude, vor der Fassade eingebaut wird, zeigt ein Beitrag aus Prenzlauer Berg.

Das zeitgemäße Bad & die Fahrstuhl-Lücke im Millieuschutzgebiet (Pankower Allgemeine Zeitung | 4.8.2017)