Mittwoch, 04. Februar 2026
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Glatteis gut Regieren

Glatteis in Berlin

Von Michael Springer

Berlin ist als Metropole gut aufgestellt, um Schnee- und Glätteperioden unfallfrei zu bewältigen! Geräte, Räum- und Streufahrzeuge gibt es in Berlin mehr als genug: die Berliner Stadtreinigung (BSR), zuständig für das öffentliche Straßenland, dazu Dutzende von Firmen für „Schnee- und Glättebeseitigung“ auf Gehwegen und privaten und halböffentlichen Grundstücken, etwa an Einkaufszentren und Märkte. Dazu gibt es hunderte von Hausmeistern und tausende private Grundstücksbesitzer mit eigenem Räumgerät.

Auch die Gesetzeslage ist gut geregelt: die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im § 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) zu finden. In Verbindung mit der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen bildet er die rechtliche Grundlage. Zur Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht wird auch alljährlich und beständig im Internet informiert.

Berliner Glatteis-Krise — woran hapert es?

Inzwischen ist Berlin in eine Schnee- und Glatteiskrise geschlittert, bei der sich jeder fragen muss, was die Ursachen sind? — Ist es eine Regierungskrise? Ein Politikversagen? Oder mangelnde Vorbereitung und verloren gegangene Kenntnisse und Fähigkeiten der wirtschaftlich verantwortlich beauftragten Akteure?

Oder ist es ein Kulturwandel, eine mangelnde Sorgfalt und Vertragsdisziplin bei den Winterdienstfirmen?

Klar ist: die nach Quadratmetern für die Wintersaison beauftragten Firmen werden über die Jahre trotz guter Wettervorhersagedienste vom Schneefall überrascht. Es dauert das vorsorglich vertraglich gebundene Aushilfspersonal zu mobilisieren und vor allem einzuweisen. — So entstehen zeitliche Verzögerungen und zu lange Reaktionszeiten bis zur ersten Schneebeseitigungsrunde. Kommen Regen und Glatteisregen dazu, ist es meist zu spät: eine festgetrampelte und vereiste Schneedecke bildet sich.

Dann hilft nur noch das Abstreuen mit Streugut wie Sand, Splitt und Granulat. — Eine manuelle Eisbeseitigung mit Eisstößern ist zu aufwändig und zeitraubend für die Räumdienste.

Das schnelle Schneeräumen und die Beseitigung des frisch gefallenen Schnees sind das A & O einer erfolgreichen „Glättevermeidung“ und „Glättebeseitigung.“— Jeder Hausmeister weiß das!

Gut Regieren kommt immer zu spät

Wenn sich bei einer derart vorhersehbaren Wetter-Krise erst eine Senatssitzung zusammen finden muss, haben Regierender Bürgermeister und weitere Senatorinnen bereits in ihren Zuständigkeiten versagt:

  • die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe hätte schon seit Jahren eine Regelung zur Ersatzvornahme im Straßenreinigungsgesetz verankern können. Dazu kann der Reinigungskatalog um den Passus Winterdienste erweitert werden.
  • Auch eine Abstimmung mit der Innensenatorin ist notwendig, die bei Glättenotstand die Regeln des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) für ein Konzept zur ERSATZVORNAHME nach Gefahrenmeldung aktivieren kann.
  • Bei Verletzung von Winterdienstpflichten sind Hinweise an das Ordnungsamt zu richten, die für die Kontrolle des Winterdienstes auf Gehwegen zuständig sind. Kommen Anlieger der Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsamt Ersatzvornahmen anordnen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Als Geldbuße sind bis zu 10.000 Euro möglich. Hinweise zu fehlendem oder unzureichenden Winterdienst sind jeweils unverzüglich nach Feststellung an das Ordnungsamt des zuständigen Bezirkes zu richten. Dieser Weg funktioniert nicht, weil die Meldekette zu lang ist!
  • Die Berliner Stadtreinigung und ausgewählte Winterdienste könnten per Notruf direkt mit einer Ersatzvornahme beauftragt werden.
  • Nach den Erfahrungen des Januar/Februar 2026 wäre eine Novellierung der seit 26. Oktober 2011 geltenden Winterdienstgehwegverordnung (GehwegWinDV) geboten. Bereits die Androhung von Ersatzvornahmen entfaltet eine präventive Wirkung bei den Akteuren, die um ihre vertraglich gesicherten Einnahmen bangen müssen.

Effektives Regieren ist gefragt

Effektives Regieren ist daher gefragt! Die vorhandenen Regeln und Mechanismen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst müssen nur etwas verfeinert werden. Verantwortlich beauftragte Akteure mit Haftpflichtverantwortung dürfen nicht noch durch Mitnahmeeffekte zu Gewinnern der Glatteiskrise werden!