Donnerstag, 23. April 2026
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Grundsteuer-Änderungsanzeige für das Jahr 2025: Abgabefrist 30. April beachten!

Grundsteuer-Reform

Die Abgabefrist von Grundsteuer-Änderungsanzeigen für das Jahr 2025 endet zum 30. April 2026. Steuerpflichtige können Anzeigen über das Online-Finanzamt Elster abgeben, durch Abgabe einer neuen Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes. Alternativ besteht die Möglichkeit, Änderungsanzeigen schriftlich an das zuständige Finanzamt zu schicken.

Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit: FAQ Grundsteuer.

Wer ist anzeigepflichtig?

Die Anzeigepflicht betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks sowie eines Betriebs der Land- und Fortwirtschaft. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, unterliegen die Erbbauberechtigten der Anzeigepflicht, bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, die Eigentümerinnen und Eigentümer des Grund und Bodens. Gehört der Grundbesitz mehreren Personen, genügt eine Anzeige durch eine Person.Die oben genannten Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind:

  • Änderung der tatsächlichen Verhältnisse,
  • Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit,
  • Änderung, die sich auf die Steuerbefreiung einer bereits bestehenden
    wirtschaftlichen Einheit auswirkt,
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem ganz oder teilweise grundsteuer-befreiten Grundbesitz oder
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem Gebäude, das auf einem fremden Grund und Boden steht.

Mehr Informationen zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Höhe bemisst sich nach dem Grundsteuerwert. Stichtagsbezogen wurde zum 1. Januar 2022 für jedes Grundstück die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 festgestellt. Änderungen nach dem 1. Januar 2022 sind anzeigepflichtig.

Informationen zur Grundsteuer sind im Stadtportal berlin.de abrufbar. Der Private Anbieter HLRE GmbH aus München hat ein umfangreiches Informationsangebot www.bodenrichtwerte-deutschland.de erstellt,
das Immobilienwissen, Bodenrichtwerte, Gutachterausschüsse und Grundbuchämter vermittelt und anzeigt. Mit BORIS Deutschland können die neuen Bodenrichtwerte adressbezogen abgefragt werden.


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