Donnerstag, 28. März 2024
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Kein Winterdienst in Grün- und Erholungsanlagen

Park im Winter

Ab dem 15. November beginnt wegen der Nachtfrostgefahr die Zeit der Winterdienstpflicht. Schneeräumung, und das Abstreuen von Winterglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen auf Gehwegen und Fußgängerbereichen müssen durch die Anlieger einer öffentlichen Straße ausgeführt, oder durch beauftragt werden.

Anders ist es in Grün- und Erholungsanlagen. Bezirksstadträtin Christiane Heiß hat deshalb eine Routinewarnung herausgegeben:

„In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin wünscht allen Bürger_innen einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wie auch in den vergangenen Jahren gemäß § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht.“

Diese öffentliche Warnung hat eine Rechtsfolge:

„Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. Daher ist bei der Benutzung der Grünanlagenwege bei winterlichen Witterungsbedingungen besondere Vorsicht sowie der Witterung angepasstes Schuhwerk geboten.“

Sicherheitstip Spikes für Schuhe

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m/s