Donnerstag, 18. April 2024
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Shisha-Gaststätten verbessern Ihre Shishaöfen

Shisha-Bar

In den letzten Wochen hat das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg gemeinsam mit den örtlichen Polizeiabschnitten schwerpunktmäßig an mehreren Tagen eine Vielzahl von Shisha-Gaststätten kontrolliert, um die durch die Shishaöfen und Wasserpfeifen verursachten Kohlenmonoxid-Werte zu kontrollieren. Überprüft wurde auch die Einhaltung des Jugendschutzes.

Erfreulicherweise kann die Behörde nun häufiger feststellen, dass viele Shisha-Gaststättenbetreiber ihre technischen Anlagen (Kohlenmonoxidmelder, Umbau/Verbesserung der Be- und Entlüftungsanlagen der Öfen) so umgebaut haben, dass die Grenzwerte von 35 ppm (auch zu Stoßzeiten) eingehalten werden. So musste es nicht, wie in der Vergangenheit häufiger, zu Gaststättenversiegelungen kommen.

Besonders negativ: die Kontrollkräfte stellten eine Vielzahl von Verstößen nach dem Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes fest, die geahndet wurden. Dazu zählten: Gestatten des Zutritts und Aufenthalts Minderjähriger in Shishabetrieben, Tabakabgabe an Minderjährige, Gestatten des Tabakkonsums.

Hohe Bussgelder bei Verstößen nach dem Jugend- und Nichtraucherschutzgesetz sind möglich

Die Regelsätze beziehen sich immer auf ein Kind bzw. eine jugendliche Person, gegen die die Zuwiderhandlung begangen wurde. Mit jedem weiteren Kind bzw. jeder weiteren jugendlichen Person erhöht sich das Bußgeld um je 200,- J oder bis zur Hälfte des Bußgeldregelsatzes. Die Möglichkeiten zur Erhöhung des Bußgeldes (s. o.) werden dadurch nicht eingeschränkt.

Die Bestimmungen des § 17 Abs. 4 OWiG werden durch den Bußgeldkatalog nicht eingeschränkt. Danach gilt insbesondere, dass das Bußgeld den wirtschaftlichen Vorteil, der durch den Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen erzielt worden ist, nicht nur abschöpfen, sondern übersteigen soll. Deshalb kann der gem. § 28 Abs. 5 JuSchG mit 50.000,- J festgelegte Höchstbetrag als Buß-
geld für eine Ordnungswidrigkeit unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 OWiG im Einzelfall überschritten werden.

Weitere Kontrollen sind jederzeit möglich

Das Ordnungsamt wird mit der Polizei weitere Kontrollen in diesen Betrieben durchführen, um die Einhaltung des Jugend- und Nichtraucherschutzes sicherzustellen und die Einhaltung der Kohlenmonoxidwerte zu überwachen.

Weitere Information:

Bußgeldkatalog zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

m/s