Die Erstattung von Arbeitgeberaufwänden wird bald auch digital möglich.
Aufgrund der Corona-Krise werden bestimmte Leistungen der Verwaltung derzeit besonders stark nachgefragt – dazu gehört auch der Entschädigungsantrag von Arbeitgebern mit Mitarbeitern in Quarantäne (§56 IfSG).
Ab Ende April soll ein nutzerfreundlicher Online-Antrag möglich sein. Das kommt Betrieben und Selbstständigen zugute, die Anträge nicht länger per Post, sondern schnell und unkompliziert online stellen können.
Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte dazu:
„Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist. Wir digitalisieren jetzt mit Hochdruck zunächst die Leistungsanträge, die für die Menschen und die Un-ternehmen in dieser Krise wichtig und existenzsichernd sind. Wir handeln schnell und unbürokratisch.“
Der Online-Antrag wird in einem Express-Digitalisierungslabor entwickelt. Hier arbeiten das Land NRW und BMI eng zusammen. Bis Ende April soll zunächst eine Minimalvariante der Online-Lösung erarbeitet werden, die in allen Ländern eingesetzt werden kann.
Daneben prüft das BMI, welche anderen Verwaltungsleistungen wegen der Corona-Krise verstärkt nachgefragt werden und noch nicht nutzerfreund-lich online angeboten werden.
Bis Ende 2022 wollen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. Es wurden 575 OZG-Leistungen definiert, die in arbeitstei-ligem Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen onlinefähig gemacht werden.
Für priorisierte Leistungen wird in sogenannten Digitalisierungsla-boren gemeinsam mit den späteren Nutzern eine anwenderfreundliche On-line-Lösung erarbeitet.
Weitere Informationen:
www.onlinezugangsgesetz.de
www.bmi.bund.de
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