„Aktionstag Schichtwechsel“ wirbt für Inklusion
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit, dies ist in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt. Mit der Umsetzung klappt es jedoch nur unzureichend. Erst kürzlich mussten die Blindenwerkstätten in Steglitz-Zehlendorg ihr Aus zum Jahresende verkünden. Einmal im Jahr wirbt der „Aktionstag Schichtwechsel“ berlinweit für die Integration von Behinderten in
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