Die Vogelgrippe breitet sich in Brandenburg aus. Diesmal betrifft es vor allem Kraniche. Eine eingesandte Kranichprobe ins Friedrich-Löffler Institut (FLI) im Oktober 2025 hat dies bestätigt.
Experten haben in der Probe das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV, Geflügelpest) des Subtyps H5N1 identifiziert. Fälle der Geflügelpest sind in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, und vor allem in Thüringen und Brandenburg aufgetreten.
Die Zeit der Vogelzüge ist gekommen. Kraniche fliegen zu den Sammelstellen, um in Gruppen den langen Flug in den Süden aufzunehmen. Der Ausbruch kommt zeitlich ungünstig, denn nun besteht ein stärkerer Kontakt zu den Artgenossen. Über 1.000 tote Kraniche sind bereits in Brandenburg gezählt worden, zirka die Hälfe der gesamtdeutschen Krankheitsfälle. Da der Höhepunkt der Kranichrast in den kommenden Wochen bevorsteht, rechnet das FLI mit weiter steigenden Zahlen.
Durch die Vogelzüge könnte sich das Virus auch entlang der Zugrouten bis nach Südeuropa und Nordafrika ausbreiten.
Hohe Ansteckungsgefahr für Tiere
Auch andere Wildvogelarten sind betroffen, zum Beispiel Enten und Gänse. Darüber hinaus sind auch Krähen, Raben und Seeadler bedroht. Die Aasfresser finden und fressen verendete Tiere oder verschleppen Teile von ihnen.
Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten schnell tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Die Inkubationszeit bei der H5N1 schwankt zwischen Stunden und 7 Tagen, manchmal auch länger. In dieser Zeit gibt es keine äußeren Anzeichen einer Erkrankung. Dennoch kann der Vogel dann schon ansteckend sein. Nach den ersten Symptomen, wie Mattigkeit und Appetitlosigkeit sterben die Tiere typischerweise innerhalb von 1-2 Tagen.
Aktuelle Verbreitungskarte des FLI zur Vogelgrippe, Oktober 2025
In Brandenburg hat die Vogelgrippe bereits zwei Geflügelfarmen in Mitleidenschaft gezogen. Ein Putenmast-Betrieb in Potsdam-Mittelmark und eine Entenzucht in Märkisch-Oderland mussten knapp 100.000 Tiere vorsorglich töten.
Vorsichtsmaßnahmen unbedingt einhalten
Das FLI stuft das Risiko von Ausbrüchen in Geflügelhaltungen als hoch ein.
Deshalb mahnt das Institut auf Hygienerichtlinien zu achten. Wenn möglichm sollten die Nutztiere samt Futterstellen in geschlossene Ställe gebracht werden.
Für die Bevölkerung besteht nur ein geringes Infektionsrisiko. Ein paar Schutzmaßnahmen sollten jedoch berücksichtigt werden.
- Kontakt zu infizierten Wildvögeln vermeiden.
- Katzen in gefährdeten Gebieten im Haus behalten.
- Hunde nur an der Leine ausführen.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu kranken Tieren besteht, herrscht eine Ansteckungsgefahr über Fäkalien und verschlepptes Aas.
Weitere Informationen:
Gesundheitsschutz: Vogelgrippe FAQ der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
