Freitag, 18. September 2026
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Gartenstadt Neu-Tempelhof erhält neue Gestaltungsleitlinien

Gartenstadt Neu-Tempelhof

Die „Parkautomaten-Ausstellung,“ Schutzpoller-Sortimente und „Verkehrsleitlinien-Malerei“ im Straßenland haben den Charakter der Gartenstadt Neu-Tempelhof schon verändert. Nun die privaten Hauseigentümer im Blick.  Die Leitlinien zur Gestaltung baulicher Anlagen in der Gartenstadt Neu-Tempelhof, September 2026 wurden aktualisiert.

Ziel der Überarbeitung ist es, den besonderen städtebaulichen Charakter der historischen Gartenstadt weiterhin zu bewahren und zugleich heutigen Anforderungen an Wohnen, Klimaschutz und technische Ausstattung Rechnung zu tragen.

Neu beziehungsweise konkretisiert wurden hinsichtlich des Erhaltungsrechts unter anderem die Regelungen zu Wärmepumpen und anderen technischen Anlagen. Luft-Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dabei kommt es insbesondere auf den Standort und die gestalterische Einbindung der Anlagen sowie auf die Einhaltung der festgelegten Größen- und Lärmschutzanforderungen an.

Auch bei Fenstern und Fassadenöffnungen wurden die Leitlinien angepasst. Während Anzahl, Lage und Größe der ursprünglichen Fassadenöffnungen grundsätzlich erhalten bleiben sollen, können auf der Gartenseite, im untersten Geschoss, unter bestimmten Voraussetzungen Verbreiterungen von Fassadenöffnungen zugelassen werden, sofern diese von der Straße aus nicht einsehbar sind.

Eigentümer und Eigentümerinnen wird daher empfohlen, sich vor der Planung beziehungsweise Umsetzung von Veränderungen über die geltenden Anforderungen zu informieren und frühzeitig mit dem Fachbereich Stadtplanung / Bauberatung in Verbindung zu setzen.
Quelle: Pressemeldung vom 17.9.2026

Weitere Informationen:

Leitlinien über die Gestaltung baulicher Anlagen der Gartenstadt Neu-Tempelhof

MHS