Donnerstag, 28. März 2024
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Illegale Müll- und Grünabfälle-Entsorgung

Laubsack legal - Müllsack illegal

Beim Ordnungsamt und beim Straßen- und Grünflächenamt gehen laufend berechtigte Beschwerden zu illegalen Müllablagerungen ein. Mit Beginn der Gartensaison werden leider auch wieder vermehrt Müllsäcke und Sperrmüll insbesondere auch vor Kleingartenanlagen abgestellt. Im Bereich Rixdorfer Straße beispielsweise werden vor den Kleingärten regelmäßig Müllberge festgestellt. Aber auch in Wohngebieten entsorgen einige ihren Müll zu Lasten aller. Sie müssen sowohl den Anblick ertragen aber auch die Entsorgungskosten hierfür aufbringen.

In einer aktuellen Pressemeldung warnt Bezirksstadträtin Christiane Heiß:

„Abfall- und Sperrmüllbeseitigung auf Ihre Kosten!
Nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer: Illegale Müll- und Grünabfälle-Entsorgung.“

Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg weist darauf hin, dass Sperrmüll und Abfall über die hierfür vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen ist.

Auf den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung (BSR) können drei Kubikmeter Sperrmüll kostenlos abgeben werden.
Restmüll ist über die Hausmülltonnen der BSR zu entsorgen, kann aber gegen geringes Entgelt auch auf den Recyclinghöfen der BSR abgeben werden.

Die einzigen Abfälle die zur Abholung an den Gehwegrand gestellt werden dürfen, sind Gartenabfälle in kostenpflichtigen Laubsäcken der BSR. Laubsäcke anderer Anbieter und sonstige Müllsäcke dürfen hingegen nicht auf Straßenland abgestellt werden.

Hinweise zur Abfallentsorgung sind auf den Internetseiten der Berliner Stadtreinigung zu finden.

Die illegale Müllbeseitigung kann als Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld bis zu 100.000 € geahndet werden.

Weitere Informationen:

www.bsr.de