56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen mit einer Fläche von 2283 Hektar in Berlin sollen langfristig gesichert werden.
Der Senat von Berlin hat sich dazu auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, mit einem Antrag über ein Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen befasst. Das neue künftige Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) hat das Ziel, Berlins Kleingärten auf landeseigenen Flächen bestmöglich zu schützen.
Senatorin Ute Bonde sagte dazu: „Der Berliner Senat sichert die Kleingärten in Berlin. Mit dem Kleingartenflächensicherungsgesetz legen wir fest, dass Kleingartenflächen im Eigentum des Landes Berlin für die kleingärtnerische Nutzung erhalten bleiben. Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich, wenn Ersatzflächen in der gleichen Größe im Einzugsgebiet der aufzugebenden Kleingartenanlage zur Verfügung stehen. Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren.“
Städtebauliche Bedeutung und Lebensqualität
Die Berliner Kleingartenanlagen bieten der Stadtbevölkerung soziale und naturräumliche Erholungsmöglichkeiten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des urbanen Freiraumverbunds mit positiven Auswirkungen auf den Biotop- und Artenschutz, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
Kleingartenflächen wecken angesichts des Bevölkerungswachstums in Berlin im Hinblick auf teilweise konkurrierende Bedürfnisse der Bevölkerung wie Wohnraum, Mobilität oder gewerbliche Belange Begehrlichkeiten. Deshalb wurde in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 zum Regierungsziel erklärt, den Bestand an Kleingärten durch ein Flächensicherungsgesetz zu schützen, das eine verbindliche Regelung zum Schutz von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen im gesamten Stadtgebiet schafft.
Kleingärten und Wohnungsbaupotentiale neu denken
Das künftige Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) ist einseitig auf Bestandserhaltung und nicht auf Entwicklung und Zukunft ausgerichtet! — Damit werden städtebauliche und wohnungspolitische Chancen und wichtige Finanzierungschancen für sozialen Wohnungsbau verschenkt!
Klar ist: bei allen Veränderungen im Bestand der Kleingartenflächen des Landes sind die Organisationen des Kleingartenwesens und der Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. durch Anhörung von der zuständigen Behörde zu beteiligen.
Angesichts einer Wohnungsmarkt-Notlage und einer mittelfristig absehbaren Finanzkrise Berlins ist ein Umdenken in allen Fällen sinnvoll, bei denen neue städtebauliche Synergien und neue Potentiale entstehen können.
- Auf Kleingartenflächen mit guter Infrastruktur kann eine Wohnbauentwicklung sinnvoll werden. Die Stadt spart dabei die Erschließungskosten und Infrastruktur von Neubaugebieten. Gleichzeitig wird preiswert verfügbares Bauland für sozialen Wohnungsbau nutzbar.
- Zum Ausgleich könnten neue Kleingartenflächen in den Außenbezirken entstehen.
- Städtebaulich bedeutsame Flächen können durch Höherentwicklung auch genutzt werden, um neue Impulse für die Verjüngung der Stadtgesellschaft und für die Kreativwirtschaft zu setzen.
Um Wohnungsnot und Finanzkrise zu lindern, sollte es auch neue „Urbane Gebiete nach §6a BauNVO“ geben, auf denen Wohnen, Gartenstadt mit Mietergärten und Atelier- und Lofthäuser mit kommunaler Infrastruktur gemischt werden können. Der demografische Wandel innerhalb der Kleingartenanlagen kann so auch genutzt werden, um einen sozialverträglichen Stadtwandel in Gang zu bringen.
Zeit zum Planen und Handeln
Die Vorlage des (KgFSG)wird nun zunächst dem Rat der Bürgermeister zugeleitet, bevor sie im Parlament verhandelt und verabschiedet wird. Damit gibt es noch immer Zeit genug, um Vorschläge für eine konstruktiven Stadtumbau mit Flächensicherung für Kleingärten zu prüfen und zu planen.