Donnerstag, 28. März 2024
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Klimaanpassung mit der Motorsäge — so funktioniert es in Berlin!

Baumfällung: Stammabschnitte

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt das Fällen von Bäumen lediglich zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres. — Doch Verkehrssicherung geht vor – es gibt die „Legalausnahme“ gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Verkehrssicherheit weder auf andere Weise noch zu anderer Zeit gewährleistet werden kann.

Daneben gibt noch andere Möglichkeiten: „Abwarten — nicht wässern — und zuwarten, bis Stadtbäume geschwächt und krank sind, und schließlich morsch werden!

Ein Beitrag in der Berlin-Mitte Zeitung klärt über einen wichtigen Baustein fehlschlagender Klimaschutzpolitik auf:

Baumfällungen im Bezirk Berlin-Mitte