Montag, 02. Oktober 2023
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Ruhezeit auf landeseigenen Friedhöfen läuft ab

Heidefriedhof Mariendorf

Die Friedhofsverwaltung weist auf den Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit gemäß Paragraph 11 Friedhofsgesetz auf landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2022 hin.

Der Fristablauf betrifft:

  • Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, beerdigt bis zum 31. Dezember 2002
  • Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 2002
  • Erd- und Urnen-Familiengrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1962 bzw. 31. Dezember 2002
  • Urnenwandgrabstätten, beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2002

Die Fristablauf gilt für diese landeseigenen Friedhöfe:

  • Städtischer Friedhof Schöneberg I, Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg II, Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg III, Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg IV, Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
  • Heidefriedhof, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
  • Tempelhofer Parkfriedhof, Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin

In der Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine förmliche Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.

Einebnungen ab 1. Februar 2023

Die Arbeiten zur Einebnung beginnen im Februar 2023. — Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen den aktuell geltenden Vorschriften.

Alle Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen bei der Friedhofsverwaltung geltend zu machen.

Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen:

  • Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin

Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2023 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2023 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.

Weitere Informationen:

Nutzungsberechtigte können weitere Informationen unter telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7786 /-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.

m/s