Freitag, 19. April 2024
Home > Aktuell > 11 Wohneinheiten in der Starnberger Straße vor Verdrängung geschützt

11 Wohneinheiten in der Starnberger Straße vor Verdrängung geschützt

Schöneberger Kiez

Wohnungspolitik in Berlin ist mühsam! Nicht nur für die Mieter_innen, sondern auch für die zuständigen Stadträte und ihre Verwaltungsmitarbeiter_innen. So ist jede Verhandlung mit Erwerbern und Investoren ein besonderer Erfolg, wenn damit bezahlbare Mieten gesichert werden können!
Im Schöneberger Kiez ist jetzt das Haus in der Starnberger Straße 6 besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlung in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer eine Abwendungserklärung abgegeben.

Es ist bereits die vierte Abwendungsvereinbarung, die in den letzten drei Wochen abgeschlossen wurde. Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden. Der Schutz vor Verdrängung, insbesondere durch Umwandlung in Wohnungseigentum, konnte dadurch deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann teilte dazu mit:

„Seit dem Jahr 2018 wird das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konsequent zur Anwendung gebracht. Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer_innen von Immobilien für den Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere in die Pflicht zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Wo dies nicht gelingt, werden in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften Vorkaufsrechte ausgeübt. Es freut mich insbesondere, dass es auch unter den Bedingungen eines aus Infektionsschutzgründen eingeschränkten Dienstbetriebes möglich ist, diese wichtige Aufgabe fortzuführen.“

Oltmann erläuterte das Verhandlungsergebnis:

„Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Berlin ist eine Mieterstadt. Die meisten Berliner_innen können sich kein Wohneigentum leisten. Und Wohnungen als Anlageobjekt befeuern die Verdrängung. Wir werden auch künftig jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau prüfen, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Auch das Inkrafttreten des Mietendeckels ändert hieran nichts.“

m/s