„Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt und von den Amtsveterinären gemäß des Tierseuchenrechts, der Bienenseuchenverordnung und der länderspezifischen Ausführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung angeordnet und koordiniert wird. Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium namens Paenibacillus larvae. Nur Bienenlarven können von P. larvae infiziert werden und nur die Sporen des Erregers sind infektiös.
Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, so dass von der AFB immer nur die Bienenbrut betroffen ist. Trotzdem kann auch das ganze Volk an der AFB eingehen, wenn zu viele Larven an AFB sterben.
In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen von P. larvae mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven aus. Die Bakterien ernähren sich zunächst vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve und zersetzen sie zu einer fadenziehenden Masse. Die fadenziehende Masse trocknet anschließend zu einem sog. Faulbrutschorf ein, der Millionen von P. larvae-Sporen enthält. Der Faulbrutschorf ist nur schwer aus der Zelle zu entfernen. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückiges Brutnest weitere klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut,“ laut Länderinstitut für Bienenkunde (LIB).
Der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in Tempelhof-Schöneberg wurde am 10. Juni 2021 amtlich festgestellt. Bei allen im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölkern wurden durch den amtstierärztlichen Dienst des Bezirks in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den benachbarten Veterinärbehörden, zahlreiche Untersuchungen und Maßnahmen durchgeführt. Diese konnten durch die erfreulich gute Kooperation mit den Imker_innen zügig erfolgen.
Inzwischen konnte die hefährliche Bienenseuche gemeinsam mit den betroffenen Imkernden erfolgreich bekämpft werden. Der festgelegte Sperrbezirk kann aufgrund dieser Ergebnisse auf den gesetzlich festgelegten Mindestumkreis von einem Kilometer verkleinert werden.verkleinert werden.
Der genauen Umfang des Sperrbezirks kann dem Stadtplan mit Kennzeichnung des Sperrbezirks vom 5. November 2021 auf der Internetseite der Allgemeinverfügung entnommen werden.
Im verbleibenden Sperrbezirk besteht Anlass für weitere amtstierärztliche Untersuchungen, die unter Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) im kommenden Jahr fortgeführt werden müssen. Es dürfen daher weiterhin keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und keine benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden, da darüber eine Übertragung des Erregers erfolgen kann.
Trotz der nun möglich gewordenen Einengung des Sperrbezirkes wird weiter zur Achtsamkeit aufgerufen – weiterhin sind besondere imkerliche Sorgfalt und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Weitere Informationen:
Bienenseuche in Tempelhof-Schöneberg | Pressemitteilung Nr. 384 vom 08.11.2021