Die Fahrstuhl-Lücke im Millieuschutz
Die Modernisierung und energetische Sanierung von Berliner Gründerzeitaltbauten in Millieuschutzgebieten ist immer wieder hoch umstritten, weil die spätere Miethöhe nach einer Sanierung viele Mieter überfordert. Hauptstreitpunkt sind Modernisierungskostenumlagen nach § 559 BGB, und die Frage der Angemessenheit der Modernisierungsaufwendungen. Zwar schützen städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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