„Böllerverbot“ zum Jahreswechsel 2025/2026 im „Verwaltungssprech“ formuliert
In der Pressemitteilung Nr. 471 vom 09.12.2025 wird ein zeitlich beschränktes „Böllerverbot“ des Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg veröffentlicht. Damit soll die Sicherheit im Bezirk erhöht und die Belastung für Menschen und Tiere verringert werden. Was ist verboten:Feuerwerkskörper, die nur Krach machen („Böller“, Knallkörper) Wann gilt das Verbot: Am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr Am
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