Donnerstag, 28. März 2024
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Bericht zum Schutz vielfältiger Gewerbestrukturen

Berlin-Mitte: Gewerbeflächen werden knapper und teurer

Die Gewerbemietenentwicklung in Berlin war auch Thema der Sitzung des Senats am 19. November 2019, auf der ein Bericht zum Schutz vielfältiger Gewerbestrukturen beschlossen wurde.

Der auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, erstellte Bericht beschreibt Ansätze zum Schutz vielfältiger Gewerbestrukturen und wird an das Berliner Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

Senatorin Lompscher sagte dazu: „Damit Berlin eine lebenswerte Metropole bleibt, muss die Berliner Mischung weiterhin gesichert werden. Mit dem Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030, der im April durch den Senat beschlossen wurde, gibt es einen gesamtstädtischen Rahmen für die Flächenvorsorge. Für den Erhalt der Berliner Mischung sind die bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepte und die verbindliche Bauleitplanung besonders wichtig.“

Zu den im Bericht dargestellten Ansätzen gehört neben den bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepten und der bauleitplanerischen Sicherung auch die Etablierung von bezirklichen Gewerbeflächenmanagements.

Dieses ist ein wichtiger Baustein der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung. Ausgehend vom Senatsbeschluss zum Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030 besteht für die Bezirke die Möglichkeit, eine entsprechende Stelle zu schaffen, um die Schnittstelle zwischen Wirtschaftsförderung und Stadtplanung auszugestalten.

Bereits in der Kooperationsvereinbarung, die zwischen Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im April 2017 geschlossen wurde, ist das Ziel formuliert, Gewerberäume für soziale Aufgaben, spezifische Wohnformen, kleinteilige Gewerbebetriebe und Kultur, insbesondere in Quartieren, die von steigenden Gewerbemieten und der Verdrängung sozialer Infrastruktur besonders betroffen sind, bereitzustellen.

Mit der Kooperationsvereinbarung haben sich die Wohnungsbaugesellschaften auch verpflichtet, auf ein ausreichendes Angebot an Wohnungen und Gewerbeeinheiten in den Neubauprojekten zu achten und eine Nutzungsvielfalt zu gewährleisten, die auch soziale Träger und Einrichtungen begünstigt.

Über die Mitgliedschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands im Fachbeirat der Wohnraumversorgung Berlin – AöR (WVB) wird zudem eine kontinuierliche Beratung zu den Belangen der sozialen Träger gewährleistet.

Da es bereits landeseigene Unternehmen mit Know-how und Referenzen zur Vermietung von Gewerberäumen gibt, bewertet der Senat die Neugründung eines solchen Unternehmens als nicht erforderlich. Ein Generalmietermodell für soziale Träger und Projekte zu schaffen, schätzt der Senat darüber hinaus als sinnvolle Option ein, die weiter geprüft wird.

Ferner hat der Senat die Weichen für die Neuerrichtung landeseigener Gewerbehöfe gestellt.

m/s