Dienstag, 19. März 2024
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Bundespolizei kontrolliert in Zügen und Bahnhöfen

Bundespolizisten im Gespräch

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen und gefährlichen Gegenständen in Zügen und auf den Bahnhöfen erlassen.

Die Allgemeinverfügung geht über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus und gilt in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 22. Juni 2018 bis zum 23. Juni 2018 jeweils innerhalb des Zeitraumes von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Geltungsbereich der Allgemeinverfügung

Der Geltungsbereicht erstreckt sich zwischen den Fern-, Regional- und S-Bahnhöfen Alexanderplatz und Lichtenberg und alle dazwischen liegenden S-Bahnhöfe. Die Allgemeinverfügung bezieht auch alle Bahnverbindungen von S-Bahn, Regionalbahn und Fernbahn mit ein, die diesen Bereicht durchfahren oder anfahren.

Nähere Informationen sind auf der Internetseite der Bundespolizei zu finden. Die Allgemeinverfügung ist als PDF-Datei einsehbar.

m/s