Donnerstag, 28. März 2024
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Die frostige Jahreszeit ist da! — Bitte Wasserleitungen entleeren!

Gartenwasserleitungen vor Frost schützen!

Mit dem Datum 15. November beginnt in Berlin-Brandenburg die kalte Jahreszeit, in der mit harten Frost zu rechnen ist. In klaren Nächten gibt es in offenen Lagen Bodenfrost. Alle Haus- und Gartenbesitzer sorgen nun rechtzeitig vor, damit aus dem Väterchen Frost nicht Väterchen Frust wird.

Um Haus und Garten winterfest zu machen sind zunächst alle Wasserleitungen an den Außenwänden und im Garten abzustellen und zu entleern. Auch mobile Sprengwasserzähler sollten entfernt werden.
In Wohnanlagen müssen auch die Außenwasserhähne und deren Zuleitungen im Keller entleert werden.

In Kleingarten-Lauben und Wochenendhäusern, die längere Zeit unbeheizt sind, müssen praktisch alle wasserführenden Leitungen entleert werden.

Nicht zu vergessen: auch das stehende Wasser in Geruchsverschlüssen (Trapse) sollte entfernt werden oder durch eine frostsichere Flüssigkeit ersetzt werden.

Frostschäden können teuer werden

Bei zu spät bemerkten Frostschäden kann aus einem aufgerissenen Rohr im Boden unbemerkt viel Wasser versickern.
Deshalb gilt der Tip: „Achten Sie darauf, ob ihr Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Wasserhähne geschlossen sind“! — Erst wenn der Wasser-Zähler still steht, ist alles in Ordnung.

Tritt ein Schaden ein, muss sofort gehandelt werden. Dabei entscheidet sich auch, wer Kosten zu tragen hat:

Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation in Fließrichtung hinter dem Ventil am Wasserzähler) beheben die im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenen Installateure und Fachfirmen.

Frostschäden vor der Hausinstallation sind Angelegenheit der Berliner Wasserbetriebe, die ihrerseit Fachfirmen beauftragen.

Im Fall der Fälle sollte eine Reparatur-Rechnung dem Kundenservice der Berliner Wasserbetriebe vorgelegt werden. Dort kann auch im Rahmen von Kulanzregeln geprüft werden, ob das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser von der Entwässerungsleistung abgezogen werden kann.

Weitere Informationen:

www.bwb.de

m/s