Freitag, 29. März 2024
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eGovernment: Lärmschutz – Ausnahmezulassung oder Genehmigung beantragen

eGovernment: Lärmschutz - Ausnahmezulassung/Genehmigung beantragen

Lärmschutz geht jetzt auch online! — Die Umwelt- und Naturschutzämter der Berliner Bezirke bieten einen neuen digitalen Service an!

Seit dem 16. Juni 2021 ist für Anträge nach der Lärmschutzverordnung ein neues digitales Angebot der Berliner Umweltämter online.

Das Pilotprojekt erreichte bereits im November 2020 den 3. Platz beim Wettbewerb „Berliner Verwaltungspreis“ in der Kategorie „Innovativer Service für Bürger/innen und Kund/innen“.

Die Jury hob in ihrer Auswahlentscheidung insbesondere den „intelligenten Einsatz medienbruchfreier Kommunikation mit den Antragstellenden“ und die damit verknüpfte „sichtbare Entlastung der Beschäftigten“ hervor.

Das digitale Antragsformular für den Lärmschutz findet man über
die Formulare im Service-Portal Berlin unter der Internetadresse: https://service.berlin.de/dienstleistung/325891/.

Auch das Umweltportal der Berliner Bezirke gibt inhaltliche Auskünfte zum Antragsverfahren mit einer Verlinkung zum neuen Onlineformular:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252486.php

Inklusion und analoger Antragsweg

Ein formloser, schriftlicher Antragsweg ist weiterhin ebenfalls möglich.

Verwaltungsvereinfachung und Serviceverbesserung für viele Zwecke
mit Lärmentwicklung und Lärmschutzbezug
Für Bürger_innen und Unternehmen bietet dieser neue Service die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung sowie der elektronischen Einreichung aller benötigten Antragsunterlagen zum Erhalt einer Ausnahmezulassung/ Genehmigung nach §10 bzw. §11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln).

Hierbei geht es um Veranstaltungen und Feste, Schankvorgärten, Dreharbeiten, aber auch um Instandsetzungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten, sofern Zeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr oder Sonn- und Feiertage betroffen sind.

Der elektronisch gestellte Antrag mit allen Unterlagen wird über eine neu entwickelte Schnittstelle in das von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern genutzte Fachverfahren überführt. Bislang mussten hier die Antragsdaten noch händisch eingepflegt werden.

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg koordinierte das Fachverfahren
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, in seiner Zuständigkeit für das E-Government Politikfeld „Umwelt und Naturschutz“, koordinierte die fachliche Entwicklung dieses digitalen Antrags. Das Projekt wurde in enger inhaltlicher Abstimmung zwischen den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern und der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt.

Basisdienst „Digitaler Antrag“ (BDA) im Einsatz
Der Basisdienst „Digitaler Antrag“ (BDA), den die zentrale IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als internen Verwaltungsservice bereitstellte, konnte mit den Erfahrungen dieses Pilotprojektes verfeinert und in seiner Funktion weiterentwickelt werden.
Der BDA ist ein wichtiges positives Werkzeug für die Schaffung neuer digitaler Verwaltungsangebote im Land Berlin.

Im eGovernment werden parallen viele weitere digitale Antragsverfahren der verschiedenen Politikfelder entwickelt, die Zug um Zug in Betrieb
gehen werden.

Textlastigkeit und Usability auf dem Landesportal berlin.de
Der Informationszugang über das Landesportal berlin.de ist derzeit noch durch eine „Textwüste“ mit vielen Fachbegriffen und von Bezirk zu Bezirk unterschiedlichen Verwaltungszuständigkeiten geprägt. In der kommenden Legislaturperiode wird es daher zu einer Vereinheitlichung der Bezirksämter und ihrer jeweiligen Fachzuständigkeiten kommen müssen, um das eGovernment auch klar und einfach und auch mehrsprachig zu gestalten.


Weitere Informationen:

Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg
Frau Bilke Telefon: (030) 90277-7267


m/s