Donnerstag, 28. März 2024
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Energiekosten: Härtefallfonds hilft bei Energieschulden

Härtefallfonds hilft bei Energieschulden

Mit dem Härtefallfonds Energieschulden unterstützt der Berliner Senat Haushalte, die aufgrund der unerwarteten Energiepreissprünge nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine von Energiesperren bedroht sind.

Im Focus stehen Haushalte mit geringen Einkommen, die ihre Energiekosten nicht mehr aus dem eigenem Einkommen bezahlen können.

Online-Antrag ab 9.Januar 2023

Betroffene Berlinerinnen und Berliner können über das Service-Portal des Landes Berlin einfach einen Antrag stellen, um Sperren aufheben zu lassen oder abwenden zu können.

Der Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes. Er ergänzt Sozialleistungen in jenen Fällen, in denen diese nicht greifen oder zur Verschuldung führen würden. Die Hilfszahlung wird einmalig ausgezahlt. Es wird von den Betroffene erwartet, sich durch eine Energieschuldenberatung oder Energiebudgetberatung helfen zu lassen, um zukünftige Härten zu verhindern.

Einmalige Hilfe im Härtefall

Die Anträge werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales in einer Bewilligungsstelle bearbeitet. Antragsstellende werden über das Ergebnis der Antragsprüfung und bei Nachfragen direkt informiert. Die Auszahlung der Leistung erfolgt direkt an die Energieversorgungsunternehmen. Die Höhe ist auf den erforderlichen Betrag beschränkt, der eine Sperre verhindern oder beenden kann. Pro Haushalt bzw. Zählernummer kann nur einmalig eine Nothilfe gewährt werden.

Breites Beratungs- und Hilfsnetzwerk in Berlin

Ein breites Netzwerk aus Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, den öffentlichen Bibliotheken, der Verbraucherzentrale Berlin, sozialen Einrichtungen und auch Energieversorgungsunternehmen ist bereits über den Härtefallfonds und das Verfahren informiert und kann Menschen bei der Antragsstellung beraten, informieren oder ganz konkret Hilfe beim Ausfüllen der Anträge leisten.

Weitere Informationen:

Härtefallfonds Energieschulden

Antrag auf dem Service-Portal des Landes Berlin
( aktuell ist eine Fehlerseite zu sehen – ab 9. Januar 2023 wird der Antrag aufgeschaltet)