Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson betreut dabei eine kleine Gruppe von Kindern individuell. In Berlin gibt es derzeit knapp 5.000 Plätze in der Kindertagespflege, die im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten angeboten werden.
In der frühkindlichen Bildung werden insgesamt 186.000 Plätzen in der frühkindlichen Betreuung angeboten.
Eine finanzielle Entlastung wurde jetzt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rückwirkend zum 1. Januar 2024 für die Kindertagespflege umgesetzt.
Finanziert mit jährlich knapp 2 Millionen Euro, werde Obergrenzen für den Mietkostenzuschuss und für die Sachkostenpauschale erhöht. Angesichts steigender Mieten und Kosten ist dies eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Kindertagespflegepersonen.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie sagte dazu: „Angesichts der steigenden Inflation und der damit verbundenen Kostensteigerungen war eine Erhöhung der Sachkostenpauschale dringend erforderlich. Diese Pauschale ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der hohen Betreuungsqualität in der Kindertagespflege, die finanzielle Stärkung ist ein klares Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung dieser Aufgabe. Mit Blick auf den Immobilienmarkt ist die Erhöhung der maximal erlaubten Mietkosten ebenfalls eine wichtige Anpassung.“
Finanzielle Aufstockung der Kindertagespflege
Mit Rückwirkung vom 1. Januar 2024 werden die nachfolgenden Sätze erhöht:
- Sachkostenpauschale für belegte Plätze: Erhöhung von 231 Euro auf 242 Euro.
- Ganztags erweiterte Betreuungsplätze: Erhöhung von 288,75 Euro auf 302,50 Euro.
- Obergrenze des Mietkostenzuschusses: Erhöhung von 140 Euro auf 170 Euro pro Betreuungsplatz.
Weitere Informationen:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Kindertagespflege