Donnerstag, 28. März 2024
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Verwaltungsgericht erläßt Dieselfahrverbote für Berlin

Tempelhofer Damm mit Tempo-30

Das Spannung erwartete Urteil des Berliner Verwaltungsgericht zur Klage wegen zu hoher Luftbelastung mit Stickstoffdioxid in Berliner Straßen ist gesprochen. Zuvor hatte die klageführende Umwelthilfe ihren Antrag auf Erlaß sofortiger Fahrverbote zurück genommen. Dazu gab es offenbar Vorberatungen, denn das Gericht ließ durchblicken, dass es für eine flächendeckende Umweltzone mit Dieselfahverbot keine ausreichende Begründung gibt.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht: Der Berliner Verkehrssenat muss künftig elf Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge sperren.

Das Fahrverbot soll ab 1. April Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 bis 5 treffen, wobei Ausnahmen für Anwohner und Handwerker zu prüfen sind. Außerdem muss eine Ausweitung von Fahrverbotszonen geprüft werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mit Klagen gedroht, sollte die Berliner Stadtverwaltung die zulässigen Grenzwerte bis Ende 2019 nicht einhalten können. Die DUH hat bereits zahlreiche erfolgreich Klagen wegen Verstößen gegen die zulässigen Abgaswerten von Dieselfahrzeugen geführt und setzt bundesweit Kommunen unter Druck.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil und sprach von einem „guten Tag für saubere Luft“.

Sperrung von Straßen für Diesel-Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1-5

Insgesamt acht Straßen mit elf Straßenabschnitten werden am April 2019 für Dieselfahrzeuge gesperrt:

Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, Brückenstraße, Alt-Moabit und Stromstraße in Berlin-Mitte, Kapweg in Reinickenorf und die Lankwitzer Leonorenstraße in Steglitz-Zehlendorf.

Am Tempelhofer Damm gilt vorerst weiter die Tempp-30 Zone. Die Ergebnisse neuer Messungen müssen abgewartet werden. Aufgrund bisheriger Grenzwertüberschreitungen von 40mg/m³ Stickoxid in der Luft wird auch am Tempelhofer Damm zu prüfen sein, ob künftige Fahrverbote notwendig werden.

m/s