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15 Jahre Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – wurde am 14. August 2006 erlassen
(BGBl. I S. 1897, 1910), und trat am 18. August 2006 in Kraft.
Das AGG löste das Beschäftigtenschutzgesetz ab, und weitete den das Ziel der Gleichstellung auf alle Lebensbereiche aus.

Das Bundesgesetz sollte „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“.

Um die Zielsetzungen zu verwirklichen, erhielten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen.

Das Ziel der Geschlechtergleichheit wurde auch in die 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (UN-Sustainable Development Goals) mit übernommen, die am 1. Januar 2016 international in Kraft traten.
Geschlechtergleichheit ist ganz oben auf der UN-Agenda als Ziel 5 formuliert.

Seitdem hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für wirt­schaft­li­che Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ) die Gleichberechtigung der Geschlechter als eine elementare Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung weltweit verankert und zum Ziel deutscher Politik gemacht. — Deutschland hat sich im Rahmen verschiedener internationaler Abkommen auch dazu verpflichtet, den Rechten von Frauen und Mädchen und von Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten zur Durchsetzung zu verhelfen.

Dabei wird auch der erweiterte Begriff der Geschlechtsidentitäten respektiert: „Frauen, Männer und Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)* sollen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben.“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die fachliche Verantwortung für die Gleichstellungspolitik und hebt besondern auch auf die soziale Gerechtigkeit ab: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zentralen Herausforderungen, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.“

Europäische Gleichbehandlungsrichtlinien

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Umsetzung von vier Europäischen Richtlinien aus den Jahren 2000 bis 2004.
Die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union wurden vom Rat der Europäischen Union beschlossen:

  • Richtlinie 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie)
  • Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie)
  • Richtlinie 2004/113/EG (Richtlinie über den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen)
  • Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie)
  • Richtlinie 75/117/EWG (Entgeltgleichheitsrichtlinie).

Die Gleichbehandlung muss auf europäischer Ebene noch in einem wichtigen Bereich konkreter geregelt werden. Es geht um die Ausweitung der Antidiskriminierungsgesetze nicht nur im Bereich des Arbeitsplatzes, sondern auch zusätzlich um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Wohnraum (Vermietung).

15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Viele offene Fragen und Herausforderungen. Umsetzungen in der Politik tun Not!

Heute ist die Politik der großen Parteien selbst Quelle von Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und nachhaltigen ökonomischen Spaltungen der Gesellschaft. Die wichtigsten Beispiele werden hier aufgezählt ( und im nachfolgenden Artikel zum Thema „Toleranz“ am 15.8.2021 kommentiert):

Benachteiligung Alleinerziehender und ihrer Kinder
Es fängt mit der systemischen Benachteiligung von Frauen an, die durch ungleichen Lohn, soziale Unsicherheit nach Verlust des Partners und nach Verlust des Arbeitsplatzes als Alleinerziehende Kinder aufziehen müssen.
Rund 2,2 Mio. Kinder wachsen so heute in Armut auf, und machen schon in der Schule als Einzelkinder grundlegende Diskriminierunderfahrungen, die mit großer Sicherheit ihre Selbstentfaltung und höhere Bildung behindert.

Gender -Pay-Gap
Frauen werden nicht nur im Gehältervergleich schlechter bezahlt. Auch aufgrund Kindererziehung und beruflichen Einschränkungen beim Berufszugang entsteht ein lebenslanger „Gender-Pay-Gap“ — der mit Armutsrenten zementiert wird.

Medienpolitik und informelle Seggregation
Das Leitbild der Offenen Gesellschaft zerfällt nicht nur, es wird gezielt und mit Bedacht zerstört. Die Gesellschaft wird in „Kieze“, „Newsgroups“, Kohorten und Lobbies zerteilt. Der ungeheure Nachteil: die offenen Märkte funktionieren nicht mehr. Es mussen steigende Aufwendungen für Marketing und digitale Technologien getätigt werden, die am Ende die jede betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Belastbarkeit übersteigen.
In Berlin kann man es erleben, besichtigen und studieren: Leser-Paywalls in digitalen Zeitungen — und Leseschwächen in der Schülerschaft und fehlende Schulabschlüsse sind die dramatischsten Folgen. Der stationäre Handel wird an den Rand gedrückt.

Narzißmus, Identitätspolitik und übergriffiger Jakobinismus
Die ausgeuferte Nutzung von SocialMedia hat besondere Formen der Vereinzelung und der Narzißmus gefördert. Die Vereinzelung findet vor der Kamera statt, denn die sprechende Person spricht entgrenzt allein in die Aufnahmegeräte.
Auf der anderen Seite sitzen oder agieren Millionen Fans allein mit ihren Bildschirmen und Smartphones, und können nicht mehr als „Klicken, liken und posten“.
Eine seltsame Kultur der Kommunikation hat sich daraus entwickelt, die Aufregung, Empörung und unlösbaren Streit fördert — Was sind die Folgen für Politik und Gesellschaft? Zersplittern sogar große Parteien daran?
Muss es auch Grenzen für übergriffigen Jakobinismus geben?

Zivilisierung des Meinungskampfes am Beispiel „Rassismus“
Das Wort „Rassismus“ wird ab heute vollständig abgeschafft! Anlass ist das 15. Jubiläum des AGG. Jeder kann heute wissen, warum Gleichstellung unabdingbar — und Rassismus überhaupt keine Option mehr ist!

In dem Beitrag „Rassismus“ wird am 14. August 2021 abgeschafft! wurde der Weg schon angedeutet.
Alles was heute noch als „Rassismus“ angeprangert wird, ist in Wahrheit mangelnder Respekt (nicht strafbar), Diskriminierung, oder Hetze und Hass, für die Zivilrecht und Strafrecht als Instanzen ansprechbar sind.

„Nach finaler Abschaffung des Begriffs „Rassismus“ kann sich die Stadtgesellschaft künftig besser auf Inklusion, tolerante Kommunikation, interkulturellen Austausch, Gemeinschaftsstiftung und Zusammenarbeit konzentrieren.

Zugleich werden Kräfte frei, um sich positiven Konzepten von Toleranz, Interkultur und Fairness — sowie Gleichberechtigung und Chancengleichheit zuzuwenden.“