Samstag, 14. Dezember 2024
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„Rassismus“ wird am 14. August 2021 abgeschafft!

Interkultur und Weltoffenheit

Von Michael Springer

Vor fünfzehn Jahren, am 14. August 2006, trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Es soll Bürger*innen unter anderem vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer Religion, Weltanschauung oder ihres Geschlechts schützen und gilt im Arbeitsleben und bei sogenannten Alltagsgeschäften.

15 Jahre sind eine lange Zeit, in der sich die Gesellschaft gewandelt und interkulturell geöffnet hat. Es war auch eine Zeit zum Nachdenken, und zum Überdenken bisheriger gesellschaftlicher, politischer und kultureller Praxis.
Wichtigster Denkanstoß war dabei die Initiative, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Bündnis 90/Grüne wollen den Begriff streichen, da er die Grundlage für Rassismus bildet. Der Gleichheitssatz in Art. 3 III 1 GG muss daher neu formuliert werden, zumal es auch keine wissenschaftliche Grundlage für den Rasse-Begriff gibt.
Dieser Ansatz ist richtig und überfällig, weil die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes begründete Abgrenzung zum Nationalsozialismus und zum „Rassenwahn“ historisch überholt ist.

Die Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz muss auch im AGG erfolgen. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ nennt in §1 sechs „Gründe“, aus denen niemand „benachteiligt“ werden darf:

  • Alter
  • Behinderung
  • ethnische Herkunft, Hautfarbe und „Rasse“
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • sexuelle Identität.

Die Streichung des Begriffs „Rasse“ hat jedoch eine noch weitergehende Konsequenz: auch der Begriff des „Rassismus“ muss in Frage gestellt werden! — „Rassismus“ ist eine Ideologie, die auf einer falschen Kategorisierung, auf abgeleiteten und erlernten Vorurteilen und auf historisch überholten und diskriminierenden, beleidigenden Sprach- und Gedankenmustern beruht.

In der interkulturellen Gesellschaft sind derartige Äußerungsformen jedoch überhaupt keine Option mehr! — Wer auf diskriminierende, beleidigende und hasserfüllten Sprachmuster zurückgreift ist entweder ungebildet, unaufgeklärt, oder aber böswillig (reaktiv) bzw. kriminell!

Wer politische Kampagnen mit identitätspolitischen Argumentationen führt, grenzt unweigerlich selbst aus, und perpetuiert ideologische Konflikte — und führt immerneue Spaltungen herbei.

Diskriminierung, Beleidigung und Hassrede (Volksverhetzung) sind klare juristische Tatbestände, die von zuständigen Stellen zivilrechtlich und strafrechtlich verhandelt und geahndet werden sollen. Bei Fällen von fehlender Allgemeinbildung, Versehen (bzw. Versprechen), psychotischer Disposition und politischen Vorsatz ist jeweils abzuwägen — wie reagiert werden muss. Bisweilen muß auch mehr eigene Ambiguitätstoleranz geübt werden.
Bis zur juristischen Klageführung und Intervention gibt es immer ganz konkrete alternative Handlungsoptionen. Mehr Aufklärung tut dabei gut!

Nach finaler Abschaffung des Begriffs „Rassismus“ kann sich die Stadtgesellschaft künftig besser auf Inklusion, tolerante Kommunikation, interkulturellen Austausch, Gemeinschaftsstiftung und Zusammenarbeit konzentrieren.

Zugleich werden Kräfte frei, um sich positiven Konzepten von Toleranz, Interkultur und Fairness — sowie Gleichberechtigung und Chancengleichheit zuzuwenden.

Die intelligente und soziale Stadtgesellschaft benötigt künftig alle kreativen schöpferischen Kräfte, um Innovationen, neue Märkte und neue Synergien zu erschaffen.


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin!Die intelligente und soziale Stadt benötigt „neue Vertrauenskulturen“ und lösungsorientierte, kreative und interkulturelle Diskurse. Neue Märkte, Innovationen und Synergien erfordern gemeinschaftsstiftende Debatten und inklusive Angebote und Lösungen. Planbarkeit und Zuverlässigkeit sind dabei Voraussetzungen für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Design Thinking und Public Open Innovation bauen auf neuer Politik der Stadtgesellschaft auf.
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