Bundespolizei kontrolliert in Zügen und Bahnhöfen
Die Bundespolizeidirektion Berlin hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen und gefährlichen Gegenständen in Zügen und auf den Bahnhöfen erlassen. Die Allgemeinverfügung geht über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus und gilt in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes. Die Allgemeinverfügung gilt vom 22. Juni 2018
Weiterlesen