Neue Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab 1.Oktober 2022
Mit Beginn des Monats Oktober tritt die Zweite Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung beinhaltet im Wesentlichen die aktuell noch bis zum 30.09.2022 gültigen Basisschutzmaßnahmen. Folgende Basisschutzmaßnahmen sind zu beachten: In bestimmten Einrichtungen wie Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften besteht in geschlossenen Räumen
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