Grundsteuer-Änderungsanzeige für das Jahr 2025: Abgabefrist 30. April beachten!
Die Abgabefrist von Grundsteuer-Änderungsanzeigen für das Jahr 2025 endet zum 30. April 2026. Steuerpflichtige können Anzeigen über das Online-Finanzamt Elster abgeben, durch Abgabe einer neuen Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes. Alternativ besteht die Möglichkeit, Änderungsanzeigen schriftlich an das zuständige Finanzamt zu schicken. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit: FAQ Grundsteuer. Wer ist
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