Freitag, 29. März 2024
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Di­­e »blau-grün­­e Null« und ­­d­­er CO2-Pr­­eis

Die »blau-grün­­e Null«

Von Michael Springer

„Wie kann der Übergang in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft inklusiv, sozial, freiheitlich, offen und intelligent gestaltet werden?“ — Diese Frage bewegt die deutsche Politik und Wirtschaft — und die verhandlungsführenden Kreise in den Parteien SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP.

Gesucht wird nach v­­ernünftig­­en, w­­egw­­eis­­end­­en Lösungen, wi­­e d­­er Ausstoß von Kohl­­endioxid ­­eing­­epr­­eist w­­erd­­en kann, ohn­­e di­­e­­ Volkswirtschaft durch ­­ein­­e üb­­erbord­­end­­e Umw­­eltbürokrati­­e zu lähm­­en, und ohn­­e dab­­ei ung­­er­­echt­­e V­­ert­­eilungswirkung­­en auszulös­­en.

St­­eigt man ti­­ef­­er in di­­e Probl­­ematik ­­ein, so wird d­­eutlich: di­­e sozial­­e Marktwirtschaft und das bish­­erig­­e St­­eu­­ersyst­­em müss­­en umg­­ebaut w­­erd­­en.

Zi­­el d­­es Umbaus: ist d­­i­­e Int­­ernalis­­i­­erung von Umw­­eltv­­erbrauch und Nutzung von natürlich­­en R­­essourc­­en und d­­er Wand­­el zu ­­ein­­er nachhaltig­­en ökologisch­­en Kr­­eislaufwirtschaft.

D­­i­­e ökologisch­­e Kr­­­­eislaufwirtschaftwirtschaft soll künftig mit d­­en vorhand­­en­­en Umw­­elt-R­­essourc­­en auskomm­­en, und s­­elbst zur ­­Erneu­­erung d­­er natürlich­­en R­­essourc­­en b­­eitrag­­en. Um wirtschaftlich­­e ­­­­­­Entfaltungsfr­­eih­­eit, Innovation, Wohlstand und sozial­­en Ausgl­­eich zu g­­ewährl­­eist­­en, ist ­­ein off­­en­­es ­­s­­elbstst­­e­­u­­ernd­­es volkswirtschaftlich­­es Syst­­em sozial­­er und digital-arb­­eitst­­eilig­­er Marktwirtschaft notw­­endig. ­­Es s­­etzt all­­e Akt­­eur­­e s­­elbst in di­­e V­­erantwortung: Bürg­­er, Unt­­ern­­ehm­­en, Institution­­en und staatlich­­e Organ­­e und V­­erfassungsorgan­­e.

Was b­­ed­­eut­­et das: Kr­­eislaufwirtschaft? — Zi­­el künftig­­er betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlich­­er Entwicklung wird di­­e ­­»blau-grün­­e Null«. — Investitionen werden bejaht – „Umwelt-Schulden“ nicht!

Ordnungspolitisch muss dazu ein offener, vielfältiger und mannigfaltiger Gestaltungsraum geschaffen, der Attraktoren, Anreize und monetäre Gewinne dynamisch wachsen kann! — Anreizsysteme und eigenverantwortlich nutzbare Alternativen zur CO2-Kompensation – statt Grenzwerte und staatliche Lenkungsabgaben.

»Blau-grün­­e Null« als individueller, betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und weltwirtschaftlicher Maßstab

Die »blau-grün­­e Null« bedeutet, die Umweltkosten der jeweils lebenden Generationen mit dem vorhersehbaren Umweltverbrauch abzugleichen, und zugleich Vorsorge für die nachwachsenden Generationen von Menschen, Tieren, Organismen und Pflanzen in der Biosphäre zu schaffen.

Die Umweltwissenschaften, Naturwissenschaften und Klimawissenschaften können heute Aktiva und Passiva von Umweltbilanzen und Ressourcenbilanzen relativ gut erfassen und bemessen. Mit digitalen Technologien wie Blockchain und Echtzeit-Sensorik können heute dynamische Ressourcenbilanzen geführt, überwacht und bepreist werden. Auch die Technologien zur Lieferketten-Überwachung ermöglichen dynamische Bilanzierungen von Umweltbelasten.

Ökonomie und Umweltökonomie haben dagegen noch Nachholbedarf, weil die heutigen modernen Technologien, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle und Netzwerk- und Plattformökonomien analytisch kaum noch verstanden und durchdrungen werden können. Der technische Wandel ist zu schnell und dynamisch, Alternativen und Kombinationen können praktisch nicht umweltökonomisch und volkswirtschaftlich erfaßt werden.

Spiegelbildlich zu Umweltwissenschaften, Naturwissenschaften und Klimawissenschaften müssten ökonomische Wissenschaften künftig die Aktiva und Passiva des Umweltverbrauchs und der Umweltverbesserung durch alle Produkte, Dienste und Technologien bemessen und bilanzieren können.

Dazu müssen Ressourcenverbrauch, CO2-Ausstoß, CO2-Bindung und Naturgüter und der sogenannte ökologische Fußabdruck bei jedem Produkt und jeder Dienstleistung als Stückkosten, als Prozesskosten ermittelt und über den gesamten Lebenszyklus bilanziert werden. Eine Aufgabe, die nur die Produzenten und wirtschaftlichen Akteure selbst erfüllen können, wenn sie geeignete gesetzliche und methodische Vorgaben und Werkzeuge an die Hand bekommen.

CO2-Ausstoß — CO2-Pr­­eis und »Blau-grün­­e Null«

Politiker in Berlin zerbrechen sich derzeit die Köpfe und diskutieren verschiedene Modelle von CO2-Pr­­eisen.

Grenzwerte, Richtwerte und Maximalwerte von CO2-Emissionen und mögliche Messwerte für Kompensationen und CO2-Bindung verleiten zu „politiksprachlichen Modellen“ und „bürokratischen Kontroll-Illusionen“, die viele Nöte und Ungerechtigkeiten auslösen können.

Die Suche nach ökonomischen UND ökologischen Modellen ist daher gefragt, die sich möglicht rechtskonform in das ordnungspolitische Modell soziale Marktwirtschaft einfügen lassen. Gleichzeitig sollen Intelligenz, Kreativität und neue Innovationskräfte und nachhaltige Investitionen in allen Wirtschaftsbereichen gefördert und freigesetzt werden .

Direkte CO2-Preise sind eine Lösung. Der Zertifikatehandel lohnt aber erst bei ökonomischen Skalengrößen von Großunternehmen und Großemittenten. CO2-Kompensationsprojekte wachsen mit diesen Skalengrößen mit – und lassen Bürgerinnen und Bürger und kleine Unternehmen mit gravierenden und sozial ungerechten Belastungen durch hohe CO2-Preise allein.

  • Mieter mit Kohleöfen haben z.B. keine Möglichkeit, hohe CO2-Preise durch Investitionen abzuwenden,
  • Vermieter müssen ordnungspolitisch zu Investitionen veranlaßt werden, weil höhere CO2-Preise als Betriebskosten auf Mieten umlegbar sind.
  • Der normale mittlere Energieverbrauch für Heizwärme in der mitteleuropäischen Klimazone muss durch Grundfreibeträge beim CO2-Preis sozial gerecht bemessen werden, weil sonst Abwanderung gefördert wird.

Die Gefahren des bisherigen Systems müssen gebannt werden: Zertifikatehandel führt zu weiteren wirtschaftlichen Konzentrationen im Markt, und führt im ungünstigen Fall zu Fehlallokationen, Wettbewerbsverzerrungen und zur Ausbildung einer CO2-Blase bei Preisen und Investitionsvorhaben.

Andererseits ist es nicht sonderlich innovativ, Bürgerinnen und Bürgern einerseits höhere verbrauchsabhängige CO-Preise zuzumuten, um ihnen im Gegenzug feste Ausgleichszahlungem zu versprechen.

Die »blau-grün­­e Null«: Inklusive soziale Marktwirtschaft, soziale und technische und finanzielle Synergien zum CO2-Ausgleich mobilisieren

Volkswirtschaftlich bilden CO2-Vermeidung, CO2-Ausgleich, Naturschutz- und Umweltentlastung eine eigenständige Sphäre, mit vielen möglichen Leistungsbereichen. Immanente und eigenständige Anreizsystemen für wirtschaftliches Engagement und für unternehmerisches Handeln sind hier zum Greifen nah. Arbeit, wirtschaftliches Handeln und gemeinschaftliches Investieren in Nachhaltigkeitszwecke, in kommunale und soziale Synergie-Ökonomien und in klimaneutrale Innovationen und Prozessinnovationen können über Geldausgleich und Belohnung, aber auch über CO2-Gutschriften motiviert und mobilisiert werden.

Der Weg in die nachhaltige, umweltschonenden CO2-Kreislaufwirtschaft kan nach ähnlichen Prinzipien organisiert werden.
Eine neue Forderung wird Bürgerpflicht: jeder Bürger und jeder Marktteilnehmer muss für seine eigene »blau-grün­­e Null« sorgen, und einen Ausgleich für eigene und unvermeidbare CO2-Emissionen schaffen. Ist keine direkte Kompensation oder Vermeidung möglich, müssen direkte Kompensationszahlungen geleistet werden.

Die Basis für derartige neue Regeln sind Preiswahrheit und Preisklarheit — das Preisrecht!

Noch bevor der Staat durch Abschreibungen, Steuerregeln, Investitionsförderung und flankierende Subventionen tätig wird, muss zuerst der CO2-Pr­­eis im allgemeinen Pr­­eisrecht verankert werden.

Es ist eine Lösung, die schon einmal einen der Grundsteine für das deutsche Wirtschaftswunder bildete — die im Kern bis heute nur wenig verändert noch immer in Kraft ist:

Vorbild ist die in den Gründungsjahren der Bundesrepublik entwickelte Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, die Selbstkostenpreise, Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise und Selbstkostenerstattungspreise regelt und als Vorbild für den Einstieg in ein „Öko-Preisrecht“ dienen kann.

Preiswahrheit, Preisklarheit Umweltverbrauch und Nachhaltigkeit hängen eng zusammen — die »blau-grün­­e Null« startet die „Circle Economy“

Ein neues „Öko-Preisrecht“ sollte einfach, frei kalkulierbar und transparent nachvollziehbar sein. Eine neue »Verordnung Pr Öko 2020« sollte zuerst Preiswahrheit und Preisklarheit für einen gültigen CO2-Preis schaffen. Jeder wirtschaftliche Akteur sollte dazu die verbundenen Kosten und Messgrößen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit über Stückkosten und umsatzbezogene Gesamtkosten ermitteln — und zusammen mit dem Wirtschaftsprüfer deklarieren.

Nach der »Verordnung Pr Öko 2020« sind CO2-Emissionen Grundkosten in jedem öffentlich angebotenen Produkt auszuweisen und auf einen gültigen CO2-Preis für Herstellung, Nutzungszyklus und Verwertungszyklus umzulegen.

Ein Produkt, das heute 100 € kostet, und 0,1 to CO2-Emissionen verursacht, verursacht eine „CO2-Schuld“ beim Verkäufer von 4 €, die durch Eigenleistung und Kompensation, oder durch Investition ausgeglichen werden kann.

Sind die gültigen CO2-Grundkosten (Emissionen) ermittelt, können diese innerhalb der Umsatzsteuer als Kenngröße ausgewiesen und mit Kompensationszahlungen und CO2-Gutschriften direkt verrechnet werden.

Der Bürger und Verbraucher zahlt bereits mit der Mehrwertsteuer seine CO2-Kosten, und kann diese künftig in der Preisauszeichnung nachlesen. Gutschriften können durch bewußtes Einkaufen und durch eigene freiwillige oder auch bezahlten Mitarbeit in CO2-Projekten erarbeitet werden.

Ist die »blau-grün­­e Null« als Maßstab für Umwelt- und CO2-Kosten über das Preisrecht eingeführt, können Bürger, Wirtschaft und Staat sich auf das Wesentlich konzentrieren: die Förderung von CO2-Minimierung, CO2-Kompensation und Innovationsprojekten. Stattliche Regeln und Verordnungen können danach gültige Regelungsbereich definieren (z.B: Denkmalschutz, graue Energie) und Umrechnungs- und Gutschrift-Regeln bemessen und anpassen.