Montag, 07. Oktober 2024
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Farbanschlag auf das Brandenburger Tor – Demonstrationsrecht anpassen?

Brandenburger Tor

Täglich finden in Berlin viele friedliche Demonstrationen und Protestumzüge statt. In dieser Zeitung sind die täglich in Berlin angemeldeten Demonstrationen in der Rubrik Polizei Aktuell zu finden. Dort steht der Link zur Internetseite auf berlin.de .

Mit der Beschädigung des Brandenburger Tors durch Farbverschmutzungen mit orangener Farbe ist das Maß voll. Anmeldende Organisationen, die den Sachzweck Sachbeschädigung zum Protestmittel auswählen, müssen finanziell schon im Vorfeld haftbar gemacht werden können.

Dazu sind entsprechende Kautions-Zahlungen und Sicherheitsleistungen das Mittel der Wahl. Die Versammlungsbehörde kann dabei alle Gruppen, die friedliche Protest- und Demonstrationsformen in Gang halten, schon im Vorfeld von Sicherheitsleistungen ausnehmen. So bleibt die Demonstrationsfreiheit weitestgehen unberührt.

Lesen Sie dazu den Kommentar in der Berlin-Mitte Zeitung:

Farbattacke auf das Brandenburger Tor: muss das Versammlungsrecht verschärft werden?