Donnerstag, 25. April 2024
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Mietendeckel geplatzt — Rückzahlungen jetzt?

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel hat viele Mieter:innen überraschend getroffen. Plötzlich über Nacht sind aus Mietern Mietschuldner geworden, denn die meisten ausstehenden Mietzahlungen müssen nun unaufgefordert zurückgezahlt werden.

Der Berliner Mieterverein stellte auch klar: nur ein kleiner Teil der Vermieter werde ausstehende Mietzahlungen nicht zurückfordern. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins rät dazu, einbehaltene Beträge innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

Doppelte Not: Corona-Einkommensverluste und Mietnachzahlungen

Viele Mieter geraten nun doppelt in Not: seit einem Jahr sind infolge der Corona-Pandemie die Erwerbseinkommen gesunken. Vor allem Selbstständige und Alleinerziehende geraten in große Not. Der Notfall und eine Überforderung tritt ein, wenn die Mietbelastung mehr als 30% des Nettoeinkommens übersteigt.

Der Mieterverein sieht für Mieter in finanziell schwierigen Situationen auch die Vermieter am Zug. Mit einer Kündigung zu drohen, hält der Verein für nicht fair: „Wir erwarten und erhoffen uns von den Vermietern, dass sie im Zweifel auch Ratenzahlungen akzeptieren.“

Übersteigt die zu zahlende Miete auf Dauer 30% vom Nettoeinkommen, so ist in jedem Fall eine Hilfe von dritter Seite erforderlich. Der Weg zum Jobcenter wird für Betroffene unumgänglich — auch ein Umzug in eine kostengünstigere Wohnung ist dann kaum vermeidbar.

Berliner Senat plant Hilfen

In der heutigen Senatssitzung werden Hilfen für die erwarteten rund 40.000 Notfälle diskutiert, die von Mietnachzahlungen und Mieterhöhungen überfordert werden. Ein Hilfsfond in Höhe von 10 Millionen Euro soll aufgelegt werden, um den Wegfall des Mietendeckels auszugleichen.

Mietendeckelung wird zum Thema der Bundespolitik

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Thema Mietendeckelung nun bundespolitisches Thema. Das sieht auch der Berliner Mieterverein so.
Chancen auf eine erneute Art Mietendeckel gebe es nun lediglich noch auf Bundesebene, so Geschäftsführer Wild: „Selbstverständlich ist ja die Forderung jetzt nicht deswegen unsinnig geworden, weil hier ja nur über die Kompetenzfrage entschieden wurde.“ Deswegen sei der Mieterverein auch dabei, im Bundestagswahlkampf die Forderung nach einer Verbesserung des Mietenrechts zu stellen.

Wirtschaftliche Gesamtschau: Pandemiefolgen und Mietbelastungen

Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, welche schweren Verwerfungen und Einbrüche bei Erwerbseinkommen von Selbstständigen die Corona-Pandemie verursacht.
Am Beispiel Gastronomen wird erkennbar, wie kurzsichtig die deutsche Politik mit den Corona-Hilfen agiert:
Während in Österreich auch der existenzsichernde Unternehmerlohn durch Corona-Hilfen mit gesichert wird, werden in Deutschland nur Teile der laufenden Kosten und Mietkosten gesichert.
Hat der selbstständige Gastronom sein Privatvermögen und jegliche Zuversicht aufgebraucht, werden überlebensfähige Betriebe ganz aufgegeben — und bis zu 70 Service-Kräfte und Hilfskräfte je Standort verlieren ihren Lebensunterhalt.
Der volkswirtschaftliche Schaden vergrößert sich so von Tag zu Tag.

Zum Teil unwiederbringlich: denn wenn jegliches Eigenkapital aufgebraucht ist, gibt es auch keinen Kredit für Neueröffnungen von gatsronomischen Betrieben. Inzwischen stehen bundesweit viele Brauereien vor Problemen, und fallen als Finanzierungspartner und Lizenzpächter aus.
Ein Neustart in den Gastro-Branchen wird damit sehr erschwert, die Mietausfälle verstärken sich. Hilfen für Mieter müssen kaskadenartig
mit jeder Betriebsaufgabe ausgeweitet werden.
Der Wegfall des Mietendeckels und Folgen der Corona-Pandemie verstärken sich damit, vor allem in den tourismusrelevanten Branchen.