Dienstag, 19. März 2024
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Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg wird neu berufen

Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg

Für die Dauer der kommenden Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg werden die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung neu berufen.
In die Seniorenvertretung berufen werden können alle, die bis zum 18. März 2022 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sind.

Aktuell werden Vorschläge zur Berufung in die Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg gesucht. Die Bewerbungen und Berufungsvorschläge können bis zum 12. Oktober 2021 eingereicht werden.

Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Soziales Matthias Steuckardt ruft die Bürger_innen auf, Berufungsvorschläge zu unterbreiten:

„Bitte beteiligen Sie sich mit Ihren Vorschlägen zur Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg. Die Seniorenvertretung ist ein Mittler zwischen den älteren Menschen und dem Bezirksamt. Ihre Mitglieder setzen sich unabhängig und überparteilich für die Belange der älteren Generation und zum Wohle der Senioren in unserem Bezirk ein.“

Zwischen dem 14. und 18. März 2022 finden in allen Berliner Bezirken die Seniorenvertretungswahlen statt. Weitere Information zur Form und Frist der Berufungsvorschläge erhalten Sie bei der Seniorenarbeit Tempelhof-Schöneberg.

Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin“ (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 04. August 2016.


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m/s