Freitag, 29. März 2024
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Vorsicht Falschparker in Tempelhof-Schöneberg!

Fahrzeugumsetzung auf dem Tempelhofer Damm

Ein deutliches Plus bei „Umsetzungen“ vermeldete die für das Ordnungsamt zuständige Bezirksstadträtin Christiane Heiß am 15.07.2021.

Die zusätzlichen Mitarbeitende in der Verkehrsüberwachung zeigen ihre Wirkung.
Die Anzahl der monatlichen Umsetzungen, also das „Abschleppen“ von Pkw an Halteverboten, hat im Bezirk Tempelhof-Schöneberg einen deutlichen Spitzenwert erreicht.
Im Monat Juni wurden insgesamt 447 Umsetzungen vom Ordnungsamt veranlaßt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg führte damit in diesen Monat auf dem ersten Platz unter den Berliner Bezirken.
Im Vergleich zum selben Monat des vergangenen Jahres bedeutet dies ein Plus von 381 Umsetzungen.
Auf die Fahrzeughalter kommen z.B. Umsetzgebühren zu in Höhe von:

  • 225,- Euro Fahrzeuge bis 3,5 to (PKW)
  • 565,- Euro für Fahrzeuge über 3,5 t to (z.B. Lieferfahrzeuge).

Außerdem können bei Umsetzungen nach Unfall erhöhte Kosten aufgrund der erschwerten Bedingungen der ggf. notwendigen Bergung entstehen.
Die detaillierte Kostenübersicht der Bußgeldstelle Kraftfahrzeugumsetzung verbindet „Abschreckung“ mit „Generalprävention“ und wird hier verlinkt.

Bezirksstadträtin Christiane Heiß dankte ihren Ordnungsamtsmitarbeitenden, die hier in beharrlicher Kleinarbeit und so manchen erregten Diskussionen vor Ort ihr „Standing“ beweisen:

„Die neuen Verkehrsüberwachungskräfte, die das Ordnungsamt aus dem Kreis der Parkraumkräfte gewinnen konnte, zeigen messbar Wirkung. Insofern profitiert die Verkehrssicherheit unmittelbar von der Umverteilung von Aufgaben durch die Pandemie. Die erweiterten Kompetenzen der Verkehrsüberwachungskräfte erlauben effizientere Kontrollen sowie schnellere Umsetzungen von falsch geparkten Fahrzeugen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei sicherlich das Freihalten der noch ungeschützten Radspur auf dem Tempelhofer/Mariendorfer Damm dar. Hier sage ich bravo und danke zu meinen Mitarbeitenden!“

Für die Fahrer der Abschleppdienste hat die Tätigkeit eine unangenehme Seite: sie werden mitunter von wütenden Fahrzeughaltern von Luxussportwagen bedroht und gestalkt.

Was dabei nicht bedacht wird: Bedrohung und Stalking lassen aus einem Bußgeldverfahren leicht ein Strafverfahren werden, bei dem die abgeschleppten Fahrzeuge auf Dauer beschlagnahmt werden können.
Der Rat an erregte Fahrzeughalter: Ruhe bewahren! — Die Fahrer der Abschleppdienste tun einfach beharrlich und unbeirrbar ihren „Job!“

m/s