Montag, 02. Dezember 2024
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100 Jahre Kleingarten- und Pachtlandverordnung

100 Jahre Kleingarten- und Pachtlandverordnung

Vor genau 100 Jahren erschien das Deutsche Reichsgesetzblatt Nr. 150 mit der Kleingarten- und Pachtlandverordnung. Der 31. Juli 1919 war ein historisch bedeutsames Datum, denn es wurde auch die Weimarer Verfassung durch die Nationalversammlung angenommen.

Kleingarten-und Kleinpachtlandordnung (KGO) bot den organisisierten Kleingärtnern Rechtssicherheit im Umgang mit Bodeneigentümern und Verwaltungsbehörden. Die erwerbsmäßige Generalpacht wurde verboten, die Zwangspacht für Kleingärten ermöglicht und die Festsetzung der Pachtpreise vorgeschrieben. Ferner enthielt die KGO Festlegungen über die Unkündbarkeit der Pachtverträge und die Einrichtung von Einigungsämtern. Das Gesetz stellte den ersten entscheidenden Schritt zur Sicherung und Erhaltung des Kleingartenlandes dar. Seine Bestimmungen gaben der Kleingärtnerbewegung nach 1919 einen unerhörten Auftrieb.

Von den Armengärten zum Schrebergarten bis zur Ökolaube und zum TinyHouse

Die Geschichte der Kleingartenbewegung von der Armutsbekämpfung bis zur modernen Freizeit-Laube ist heute ein brandaktuelles Thema. EU-weite Armut und Obdachlosigkeit, „Housing-First“-Projekte und Umweltprojekte wie die Ökolaube in Britz und die wachsende TinyHouse-Bewegung stehen in einem städtebaupolitischen Zusammenhang. Zwischen ersten Armengärten in Cappeln an der Schlei 1797/1798 und den heutigen TinyHouses aus dem Baumarkt hat sich eine über 220-jährige Sozialgeschichte der Suburbanisierung entfaltet. Kleingärten sollten in der Ära der stürmischen Industrialisierung vor allem die Selbstversorgung und der Gesundheitszustand der unteren Bevölkerungsschichten verbessern. Nach Kriegszeiten wurde die Selbstversorgung sogar zur Pflicht. Die kleingärtnerische Nutzung mit Obst- und Gemüsebau hat deshalb bis heute einen gemeinnützigen Charakter.

Bis heute sind Selbstverständnis und Bewußtsein der Akteure der Kleingartenbewegung von der langen Geschichte geprägt, in der das Recht auf die eigene Scholle hart erkämpft wurde. In Zeiten der Weltklimakrise wird neu mit „Urban Gardening“ und Selbstversorgung in der Stadt experimentiert. Der eigene Pflanzcontainer oder das Europaletten-Beet sind jedoch nur ein transitorischer Ersatz für ein gepachtetes Stück Gartenland.

Kleingärten bis 2030 Manövriermasse in der wachsenden Stadt?

Berlin hat 878 Kleingartenanlagen mit 70.957 Parzellen und 2.902,65 Hektar Fläche. Nur 135 Kleingartenanlagen mit 11.097 Parzellen und 433,64 Hektar Fläche sind per Bebauungsplan gesichert. Die ungesicherten Kleingartenanlagen sind im Blick von Erbengemeinschaften, Investoren und Städteplanern und werden zunehmend als Verfügungsmasse betrachtet.

Eine moderne Berliner Stadtentwicklungspolitik ist noch nicht entwickelt. Eine weitere Ära der Bau-Konflikte baut sich auf. Es wird darauf ankommen, Flächenkonflikte und sozialpolitische Notwendigkeiten miteinander auszugleichen, und neue städtebauliche Lösungungskonzepte für die Bürgerstadt zu entwickeln.


Neu: Zeitungen und Medien in Citizenship:
Zwischen Datenschutz, digitalen Bürgerrechten, BigData und sozialer Marktwirtschaft geraten Zeitungen in wirtschaftliche Not. Steigende Mieten und hohe Gewerbemieten setzen dem Modell „faires Abo“ plus mittelständische Werbefinanzierung zu enge Grenzen. Die Vielzahl von Partizipationsverfahren und Bürgerbeiräten ist auch nicht mehr für herkömmlichen Lokaljournalismus überschaubar. Inzwischen sind staatliche Pressestellen in Berlin personell mehr als doppelt so stark wie Presseredaktionen in Berlin besetzt.
Die Tempelhof-Schöneberg Zeitung und elf weitere Bezirkszeitungen in Berlin werden daher wie lange geplant zu „Zeitungen und Medien in Citizenship“ weiter entwickelt. Publizieren, Ankündigen, Anzeigen und Werben – alles ist künftig in einer berlinweiten „Plattformökonomie“ umsetzbar. Der aktive Einstieg für „Citizens“ und „Marketing-Akteure“ ist einheitlich über das Premium-Abo ab 120,– €/Jahr € möglich: info@anzeigio.de

Eine ausführliche Pressetätigkeit rund um Kleingartenthemen in ganz Berlin kann schon ab 100 Premium-Abos jährlich abgesichert werden. Reicht das Gesamtbudget „Kleingarten“ nicht aus, kann auch keine kontinuierliche Lagebeobachtung und Recherche finanziert werden.

m/s