Samstag, 14. Dezember 2024
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Änderung des Berliner Hochschulgesetzes mit neuem Ordnungsrecht

Technische Universität Berlin

Eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wurde vom Berliner Senat beschlossen auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, beschlossen. Das Ordnungsrecht innerhalb der Hochschulen wird wieder eingeführt.

Ziel ist die es, einen geordneten, gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetriebs zu sichern. Ferner soll der Schutz von der Hochschulmitglieder vor Übergriffen und Diskriminierungen verbessert werden.
Dazu werden abgestufte Ordnungsmaßnahmen etabliert, die je nach Art und Schwere der Störung verhängt werden können. Dazu zählen

  • 1. der Ausspruch einer Rüge,
  • 2. die Androhung der Exmatrikulation,
  • 3. der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtungen der Hochschule, einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur,
  • 4. der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester und
  • 5. die Exmatrikulation.

Unabhängig davon können die Hochschulleitungen Maßnahmen gegen Störungen des geordneten Hochschulbetriebs durch Studierende treffen; diese sind auf höchstens drei Monate zu befristen. Betroffene sind anzuhören.
Bei anhaltenden oder wiederholten Störungen des geordneten Hochschulbetriebs durch Studierende sowie bei Ordnungsverstößen mit schweren gesundheitlichen Schäden für die geschädigte Person können die Maßnahmen wiederholt angeordnet werden.


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