Ab morgen gilt die Maskenpflicht auch im Berliner Einzelhandel. Schon seit Montag ist das Tragen von Mund-Nase-Masken in Bussen und Bahnen Pflicht. Die Wirksamkeit von Mund-Nase-Masken ist immer wieder bezweifelt und in Frage gestellt worden – doch sie sind das beste Mittel, um eine Ausbreitung von Corona-Viren über den Luftweg zu stoppen.
Auch wenn die Masken nicht hundertprozentig dicht sein könne, so verhindern sie doch die Übertragung auf Andere.
Zusätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern der beste Schutz vor Übertragung feinster Aerosole mit SARS-CoV-2-Viren.
Ab 29. April besteht für Berlinerinnen und Berliner die Verpflichtung, in Ladengeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch wenn einer solcher Schutz das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nicht ausschließt, kann er laut Robert Koch-Institut zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus beitragen. Als Mund-Nasen-Schutz im Sinne der Verordnung gelten selbstgenähte Masken (sogenannte Community-Masken), einfache OP-Masken oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken. Kinder bis sechs Jahre sind von der Pflicht ausgenommen.
Seit dem 23. März sind zudem Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Beim Einkauf ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kundinnen und Kunden wenn möglich einzuhalten. Hierzu ist von allen Beteiligten Rücksichtnahme und Geduld gefordert und notwendig.
Einzelhandel: Supermärkte, Spätis, Drogerien und Geschäfte
Eine Übersicht der im Einzelhandel geltenden Einschränkungen zum Schutz vor der Ausbreitung und Übertragung von Corona-Viren ist vom Berliner Senat hier zusammengestellt worden:
Einschränkungen im Einzelhandel
Der erlassene umfangreiche Bußgeldkatalog ist zugleich ein Hinweis auf den Vorrang der Infektionsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen: