Einjährige Amnestie bei Waffenabgabe
Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetztes in Kraft getreten. Hierbei ist – wie schon im Jahr 2009 – eine befristete Strafverzichtsregelung („Amnestie“) aufgenommen worden. Die Polizei Berlin teilt dazu heute in einer Pressemitteilung mit, dass es für ein Jahr möglich ist, "unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition bei
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