Donnerstag, 18. April 2024
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Charlottenburg-Wilmersdorf senkt Gebühren für Schankvorgärten auf Null

Biergarten

In Charlottenburg-Wilmersdorf hat das Bezirksamt eine großzügige Neuregelung zugunsten von gastronomischen Betrieben umgesetzt:

  • Regelungen für eine zeitlich befristete räumliche Ausdehnung der Schankvorgärten beschlossen.
  • alle Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie werden rückwirkend ab Beginn der Corona-Krise Mitte März bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Mehr dazu ist in der Charlottenburg-Wilmersdorf-Zeitung zu lesen.

Ein Beschluß des Landesvorstandes der SPD-Berlin vom 12.Mai 2020 hat Bewegung in der Sache ausgelöst. Darin wird eine Strategie für den Erhalt der Gastronomie gefordert und mit Vorschlägen unterlegt.

Ob das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg der Linie des Nachbarbezirks folgt, ist noch offen. Besonders die Bar- und Kneipenszene in Schöneberg und in den anderen Ortsteilen des Bezirks braucht eine Kompensation von Umsatzausfällen.

m/s