In Charlottenburg-Wilmersdorf hat das Bezirksamt eine großzügige Neuregelung zugunsten von gastronomischen Betrieben umgesetzt:
- Regelungen für eine zeitlich befristete räumliche Ausdehnung der Schankvorgärten beschlossen.
- alle Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie werden rückwirkend ab Beginn der Corona-Krise Mitte März bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Mehr dazu ist in der Charlottenburg-Wilmersdorf-Zeitung zu lesen.
Ein Beschluß des Landesvorstandes der SPD-Berlin vom 12.Mai 2020 hat Bewegung in der Sache ausgelöst. Darin wird eine Strategie für den Erhalt der Gastronomie gefordert und mit Vorschlägen unterlegt.
Ob das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg der Linie des Nachbarbezirks folgt, ist noch offen. Besonders die Bar- und Kneipenszene in Schöneberg und in den anderen Ortsteilen des Bezirks braucht eine Kompensation von Umsatzausfällen.