Das seit 2013 verhandelte Freihandelsabkommen der EU mit Japan kann am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Das Europaparlament gab am Mittwoch nach langen internen Diskussionen die noch ausstehende Zustimmung. Das japanische Parlament hatte bereits zuvor für das Projekt votiert. Im EU-Parlament stimmtn 474 Abgeordnete für und 152 gegen das Abkommen. 40 Abgeordnete enthielten sich.
Das Abkommen werde spürbare Vorteile für Unternehmen und Landwirte bringen, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Sorgen, dass Umwelt- und Verbraucherstandards oder Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden könnten, seien unbegründet. Das Europaparlament setzte damit ein wichtiges Zeichen für eine weltweite regelbasierte Handelsordnung.
Der Freihandelsabkommen mit Japan ist das grösste, das die EU bislang geschlossen hat. Der seit 2013 vorbereitete Pakt soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um das Wachstum anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrösste Volkswirtschaft der Welt und damit ein sehr interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen. Zusammen zählen die EU und Japan rund 635 Millionen Einwohner.
Gegenseitige Handelsinteressen
Das Freihandelsabkommen sieht zum Beispiel vor, dass europäische Nahrungsmittelproduzenten künftig verarbeitetes Schweinefleisch, aber auch bestimmte Käsesorten und Wein zollfrei nach Japan einführen können. Auf japanischer Seite ist man vor allem an den vorgesehenen Zollsenkungen für Industriegüter – insbesondere Autos – interessiert. Auf Personenfahrzeuge aus japanischer Fertigung wird derzeit eine Abgabe in Höhe von 10 Prozent erhoben, auf Nutzfahrzeuge gibt es Zölle in Höhe von 10 bis 22 Prozent.
Kritik und Bedenken
Die Grünen im Europaparlament kritisierten, dass mit dem Pakt weiter auf eine Deregulierung und Liberalisierung von Finanzdienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge gesetzt werde. Der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper kritisierte, das Freihandelsabkommen werde vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht.
Zukunftsmärkte und Smart-City-Technologien
Japan hat 2017 ein Leitbild für die hoch entwickelte digitale Volkswirtschaft mit dem Regierungsprogramm „Society 5.0“ aufgelegt. Traditionell setzen japanische Entwickler dabei auf Künstliche Intelligenz, Robotersysteme und autonome Roboter und zentrale IoT-Protokolle und Systemlösungen. Die Wettbewerbs-Stärke der japanischen IT-Unternehmen liegt vor allem in Gebäude- und Produktionstechnologien, sowie Robotertechnologien. Deutsche IT-Unternehmen müssen sich daher auf einen enorm verschärften Wettbewerb einstellen. Siehe auch: Japan plant und baut die Society 5.0.
Kulturunterschiede und Marktzugang
Die Handel mit Japan ist stark kultur- und traditionsgeprägt, und begünstigt damit kapitalstarke Unternehmen. Initiativen wie das indisch-deutsche Programm „MAKEINDIAMITTELSTAND“ zur Förderung mittelständischer Unternehmen fehlen bisher. Das deutsche Außenhandelsportal GTAI, die Außenhandelkammer Japan und die Informations-Angebote der regionalen deutschen Industrie- und Handelskammern zum Thema Freihandel mit Japan sollten nun in den Blick genommen werden, denn hinter allen neue Informationen lauern massive Marktchancen.