Donnerstag, 28. März 2024
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Schulen mit neuer Teststrategie gegen Corona-Infektionen

Corona-Teststrategie an Schulen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einer Pressemitteilung vom 04.02.2022 eine neue Teststrategie für Berliner Schulen veröffentlicht. Damit wird auf veränderte aktuelle Rahmenbedingungen und die höhere Ansteckungsfähigkeiten von SARS-CoV-2-Variante Omikron B.1.1.529 und deren Haupt-Untervariante BA.1 (u.a.) reagiert.

Die neue Teststrategie für Berliner Schulen beruht auf einer einer Empfehlung des Robert-Koch-Institutes, die von den Berliner Gesundheitsämter akzeptiert wurde, nachdem wegen steigender Infektionszahlen die bisher übliche Kontaktverfolgung aufgegeben wurde. Die neue „test to stay-Strategie“ wurde mit den Berliner Amtsärztinnen und Amtsärzten berlinweit abgestimmt.

Neue „test to stay“-Strategie

Die neue „test to stay“-Strategie ergänzt die bisherige Teststrategie an den Schulen und sieht so aus:

  • Ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule wird an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Die positiv getestete Schülerin oder der positiv getestete Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung.
  • Kontaktpersonen werden nicht an das Gesundheitsamt gemeldet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden sodann an fünf Unterrichtstagen getestet (statt drei Mal wöchentlich) und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten.
  • Tritt erneut ein positiver Fall in der Lerngruppe auf, setzt erneut die Fünftage-Frist ein.

Freitestung und Beendigung der Isolation (Quarantäne)

Die positiv getestete Person kann dann freigetestet werden

  • im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
  • später dann im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum oder per Schnelltest in der Schule).

Sind Dienstkräfte, die geimpft beziehungsweise genesen sind, Kontaktperson, gehen diese entsprechend den aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne. Sie nehmen jedoch an Testungen im Rahmen der „test to stay-Strategie“ teil.

Mehr Ordnung und Übersicht durch verpflichtende Regelung in Schulen

Die neue „test to stay-Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht keine „Kann-Regelung“ dar.

Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Sofern besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen prüfen.

Es ist zu beachten, dass sich die „test to stay-Strategie“ ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse bezieht.

Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.

Engmaschige Teststrategie an Schulen

Zur Absicherung des Schulstarts nach den Winterferien, haben alle Schülerinnen und Schüler bereits einen selbsttestfähigen Schnelltest mit nach Hause genommen, um sich am Sonntagabend vor dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres zu testen. Nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis sollen sie am Montag in die Schule zu kommen.

Was passiert in den nächsten Wochen?

In den kommenden zwei Wochen werden alle Schülerinnen und Schüler und alle Dienstkräfte an jedem Schultag in der Schule getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene. Ab der dritten Schulwoche setzt nach bisheriger Planung wieder die dreimalige Testung pro Woche ein.

Sollte die weitere pandemische Entwicklung hier ein angepasstes Vorgehen erfordern, werden wir Sie zeitnah informieren.

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