Montag, 07. Oktober 2024
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Afrikanische Schweinepest in Brandenburg: Fallwild wird gesucht

Wildschweine (Sus scrofa)

Als die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Ostbrandenburg durch erste Kadaverfunde nachgewiesen wurde, sind die für diese Fälle vorbereiteten Notfallpläne des Landwirtschaftsministerium und des für Tiergesundheit zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Kraft gesetzt worden.
Nachdem alle Landwirte und Jäger über die Situation informiert wurden, ist eine Isolierung der infizierten Wildschweinbestände begonnen worden.

Die erste Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort des infizierten Wildschweinkadavers wurde mit einem elektrischen Zaun eingezäunt. Diese Notfallmaßnahme dient dazu, eine möglicherweise befallene Wildschweinrotte am Wandern zu hindern.

Seitdem wird gezielt und verstärkt nach weiteren toten Wildschweinen gesucht. Dafür werden zum Teil auch Drohnen und Suchhunde eingesetzt.

Die Notfallpläne sehen zusätzlich auch eine intensive Bejagung von Wildschweinen vor, deren Bestand nach Möglichkeit vollständig getötet wird, um eine Wanderung des Erregers zu verhindern. Da Wildschweine bis zu 30 Kilometer pro Nacht zurücklegen können, ist ein Ausbruch einzelner Tiere aus dem Sperrkreis nicht ganz auszuschließen.

Vorsorgemaßnahmen schon seit 2019 in Kraft

Unmittelbar nach dem ersten Bekanntwerden des ASP-Ausbruchs in Westpolen Mitte November 2019, hatte das Brandenburger Agrarministerium bereits die 10.000 Jägerinnen und Jäger aufgefordert, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden. Für das Jagdjahr 2019/20 werden dafür Erlegungsprämien von über einer Million Euro ausgezahlt.

Fund von Wildschweinkadaver in Selmbten

Am 10. September wurde in der Gemarkung Sembten im Landkreis Spree-Neiße der Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche Afrikanische Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein amtlich festgestellt. Bei dem infizierten Kadaver handelte es sich um eine 2- bis 3-jährige Bache in stark verwesten Zustand, der in einer Entfernung von circa sieben Kilometern von der deutsch-polnischen Grenze entfernt in unmittelbarer Nähe der Kreisgrenze zu Oder-Spree auf einem abgeernteten Maisfeld gefunden wurde. Aufgrund des Kadaverzustandes war nach erster Einschätzung von einer Liegezeit des Kadavers am Fundort von zwei bis vier Wochen auszugehen. Weitere infizierte Wildschweine wurden bis zum 15.9.2020 nicht festgestellt.

Um den Fundort herum wurde eine Kernzone mit einem Drei-Kilometer-Radius mit einer Fläche von circa 40 Quadratkilometern eingerichtet und eingezäunt. Ein Gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern bzw. circa 1.100 Quadratkilometern wurde festgelegt, in dem die Beobachtung und Bestandskontrolle und die Suche nach Fallwild intensiviert wurde.

Festgelegtes Seuchengebiet im Landkreis Spree-Neiße
Das sogenanntes Gefährdete Gebiet – inklusive Kerngebiet umfasst:
–     Stadt Guben mit den Gemarkungen Bresinchen, Deulowitz, Schlagsdorf
–     Gemeinde Jänschwalde mit den Gemarkungen Jänschwalde, Drewitz
–     Gemeinde Peitz
–     Gemeinde Schenkendöbern mit den Gemarkungen Atterwasch, Bärenklau, Grabko, Grano, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Kerkwitz, Krayne, Lauschütz, Lübbinchen, Pinnow, Reicherskreuz, Schenkendöbern, Sembten, Staakow
–     Gemeinde Tauer mit den Gemarkungen Schönhöhe
–     Gemeinde Turnow-Preilack mit der Gemarkung Preilack

Landkreis Oder-Spree
–     Stadt Eisenhüttenstadt
–     Die Gemarkungen der Stadt Friedland: Günthersdorf, Lindow,
       Weichensdorf, Groß Muckrow, Klein Muckrow, Chossewitz, Groß
       Briesen, Reudnitz, Oelsen
–     Gemeinde Grunow-Dammendorf
–     Gemeinde Lawitz
–     Gemeinde Mixdorf
–     Gemeinde Neißemünde
–     Gemeinde Neuzelle
–     Gemeinde Schlaubetal
–     Gemeinde Siehdichum
–     Gemeinde Vogelsang
–     Gemeinde Wiesenau
–     Gemeinde Ziltendorf

Landkreis Dahme Spreewald
–     Gemeinde Jamlitz mit den Gemarkungen Jamlitz, Ullersdorf, Leeskow
–     Gemeinde Lieberose mit den Gemarkungen Lieberose, Goschen,
       Blasdorf, Trebitz.

Die drei Landkreise haben jeweils Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen, die Sperrkreise, Schutz- und Vorsorgemaßnahmen anordnen.
Landkreis Spree-Neiße: Tierseuchenallgemeinverfügung
Landkreis-Oder-Spree: Tierseuchenallgemeinverfügung
Landkreis Dahme-Spreewald: Tierseuchenallgemeinverfügung

Die gute Nachricht: im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es nach wie vor keinen bestätigten ASP-Fall – alle gefundenen Kadaver sind negativ getestet worden. Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP koordiniert die weiteren Maßnahmen zur Infektionseindämmung der Veterinärämter und unteren Jagdbehörden in den Landkreisen vor Ort.

Erster Nachweis von ASP in Märkisch-Oderland

Ein zweites ASP-Ausbruchsgeschehen wird seit dem 29. September 2020 im festgelegten Kerngebiet um den Fundort im Ortsteil Bleyen (Märkisch-Oderland) bekämpft. Auch im direkten Nachbarlandkreis von Berlin wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Landkreis-Märkisch-Oderland: Tierseuchenallgemeinverfügung

Die Berliner Bezirksämter sind deshalb in Bereitschaft, um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest nach Berlin abzuwenden und geben bereits Warnmeldungen heraus, die sich vor allem an Tagesausflügler und Erholungssuchende richten.

Das Bezirksamt Reinickendorf hat bereits federführend für Berlin eine Einlagerung von Schutzzäunen vorgenommen, und einen besonders günstigen Sammel-Einkauf getätigt.
Aktuell ist noch kein Übergreifen von ASP in Berlin bekannt (Stand 13.10.2020).